Militärischer Auslandurlaub
Telefonische Auskünfte erteilt das Kreiskommando, Tel: 071 353 62 23
Militärisch Meldepflichtige, welche sich (mit zivilrechtlicher Abmeldung bei der Gemeinde) für ununterbrochen länger als 12 Monate ins Ausland begeben, benötigen einen Auslandurlaub. Die Gesuche sind frühzeitig (in der Regel mindestens 2 Monate vor Ausreise) dem Kreiskommando einzureichen.
- Gesuch für Auslandurlaub Download und öffnen von Auslandurlaub.doc
- Ersatzabgabeerklärung WehrpflichtersatzDownload und öffnen von 5-1AUS.DOC


