Appenzell Ausserrhoden

Wehrpflichtersatzabgabe

Die Wehrpflichtersatzverwaltung AR ist zuständig für die Veranlagung und den Bezug der Ersatzabgaben aller Ersatzpflichtigen, welche am 31.12. des Ersatzjahres im Kanton Wohnsitz hatten.

Für die Rückerstattung von bezahltem Wehrpflichtersatz ist die Kantonale Wehrpflichtersatzverwaltung desjenigen Kantons zuständig, welcher die Ersatzabgabe seinerzeit bezogen hat.

Bitte geben Sie bei Gesuchen das Bank- oder Postkonto an, auf welches die Rückerstattung erfolgen soll, und senden Sie uns Ihr Dienstbüchlein.

Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom 30. April 2009 (Diskriminierung durch Wehrpflichtersatzabgabe) neues Fenster

Ratenzahlungen / Stundung / Erlass

Kurzfristige Ratenzahlungen oder Stundungen können telefonisch vereinbart werden.

Gesuche um einen längerfristigen Zahlungsaufschub oder den Erlass der Ersatzabgabe sind schriftlich, gut begründet und unter Beilage von allfälligen Belegen oder Bestätigungen rechtzeitig vor Ablauf der Zahlungsfrist einzureichen.

 

Wehrpflichtersatzabgabe
Poststrasse 10 A
9100 Herisau

Tel.: 071 353 62 29
Fax: 071 351 52 41

Schalter-Öffnungszeiten:
07.30 - 11.45 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

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