Antrag um Einsatz des Zivilschutzes zu Gunsten der Gemeinschaft
Der Zivilschutz unterstützt öffentlich-rechtliche Körperschaften und gemeinnützige Organisationen mit Einsätzen zu Gunsten der Gemeinschaft.
Zur offiziellen Antragsstellung ist das Formular „Antrag und Verfügung betreffend Einsatz des Zivilschutzes zu Gunsten der Gemeinschaft" vollständig auszufüllen und dem Amt für Militär und Bevölkerungsschutz AR einzureichen. Sobald das Gesuch eingegangen ist, wird die Ausführung des Einsatzes geprüft und diesbezüglich eine schriftliche Rückmeldung gegeben.
Gemäss Art. 15 der Kant. Verordnung zum Zivilschutzgesetz vom 21. Dezember 2004 sind die Gesuche für Einsätze spätestens sechs Monate vor Beginn einzureichen. Zudem werden die Einsätze in der Regel nur bewilligt, wenn sie mit dem Zweck und den Aufgaben des Zivilschutzes übereinstimmen. Solche Einsätze dürfen die Privatwirtschaft nicht konkurrenzieren.
AntragsformularDownload und öffnen von Antrag_Einsatz_ZS_ZGG.doc

