Appenzell Ausserrhoden

Jugendanwaltschaft

Jugendanwaltschaft des Kantons Appenzell Ausserrhoden

 

Die Jugendanwaltschaft ist zuständig für jugendliche Straftäter im Alter von 10 bis 18 Jahren. Sie besteht aus zwei Jugendanwälten, einer Sozialarbeiterin und einer Sekretariats­mitarbeiterin. Das Justizsekretariat unterstützt die Jugendanwaltschaft beim Vollzug der Strafen.

 

Die Jugendanwaltschaft ist insbesondere zuständig für:

  • Leitung der Strafuntersuchung bei jugendlichen Straftätern
  • Ausfällung von Strafen (Verweis, Arbeitsleistung, Busse, Freiheitsentzug) mittels Strafbefehl
  • Festlegen von ambulanten oder stationären Schutzmassnahmen (Aufsicht, persönliche Betreuung, ambulante Behandlung und vorsorgliche oder definitive Unterbringung)
  • Vertretung der Anklage vor Jugendgericht bei folgenden Anträgen:
    • (definitive) stationäre Schutzmassnahmen
    • Bussen über Fr. 1'000.-
    • Freiheitsentzug über drei Monate
  • Vollzug von Strafen und Massnahmen

 

Das Schweizer Jugendstrafrecht verfolgt primär erzieherische und pädagogische Ziele. Alter und Entwicklung sind bei der Festsetzung der Strafe angemessen zu berücksichtigen. Im Vordergrund stehen die Verhinderung von weiteren Straftaten und die Kompetenzförderung von delinquenten Jugendlichen. Dies geschieht mit Hilfe von erzieherischen oder therapeutischen Schutzmassnahmen.

 

 

Organisation

Die Jugendanwaltschaft ist administrativ dem Sicherheits- und Justizdepartement (DSJ) unterstellt und seit 2011 in die Staatsanwaltschaft integriert. Fachliche Aufsichtsbehörde ist der Leitende Staatsanwalt.

 

 

Jugendanwaltschaft
Landsgemeindeplatz 2
9043 Trogen

Tel.: 071 343 63 57
Fax: 071 343 63 62