Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft mit Sitz in Herisau gehört zu den Strafverfolgungsbehörden. Sie ist gegliedert in zwei Abteilungen: eine Abteilung ist für die Strafuntersuchung im Erwachsenenstrafrecht zuständig, die andere Abteilung, die Jugendanwaltschaft, führt die Strafuntersuchungen gegen Jugendliche.
Die Staatsanwaltschaft arbeitet in der Strafverfolgung mit der Polizei zusammen und kann ihr auch Aufträge erteilen. In diesen Fällen ist die Staatsanwaltschaft berechtigt, der Polizei Weisungen zu erteilen, muss aber auch die Aufsicht über die polizeilichen Untersuchungen übernehmen. Darüber hinaus tritt die Staatsanwaltschaft als öffentliche Anklägerin in Strafsachen vor Gericht auf und ist befugt, gegen Urteile der Gerichte Rechtsmittel zu ergreifen. Weiter kann sie einfachere Verfahren selber mittels Strafbefehl erledigen und dabei Bussen, Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten ausfällen.
Die Staatsanwaltschaft besteht akutell aus einem leitenden Staatsanwalt, drei Staatsanwälten und einer Staatsanwältin, welche auf das Opferhilfegesetz spezialisiert ist. Das Sekretariat der Staatsanwaltschaft ist mit vier Mitarbeiterinnnen zu insgesamt 220 Stellenprozent belegt.
Administrativ ist die Staatsanwaltschaft der Aufsicht des Regierungsrates unterstellt. In fachlicher Hinsicht sind Untersuchungshandlungen und Entscheide der Staatsanwaltschaft mit Beschwerde beim Obergericht anfechtbar, soweit sie nicht im ordentlichen Gerichtsverfahren überprüft werden können.
Rechtliche Infos
Meistgestellte Fragen
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Elektronischer Geschäftsverkehr
Personen, die über eine anerkannte elektronische Signatur nach dem Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES) verfügen, können der Staatsanwaltschaft ihre Eingaben auf elektronischem Weg übermitteln.
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