Fahrzeugprüfungen
Wann müssen Sie Ihr Fahrzeug wieder vorführen?
Prüfungsintervalle
Erstmals ein Jahr nach der ersten Inverkehrsetzung, dann jährlich:
- Fahrzeuge zum gewerbsmässigen Personentransport
- Gesellschaftswagen
- Anhänger zum Personentransport
- Fahrzeuge mit festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks zum Transport gefährlicher Güter, die einen entsprechenden Eintrag im Fahrzeugausweis haben
- Lastwagen
- Sattelschlepper
- Anhänger mit mehr als 3,5t Gesamtgewicht
Erstmals vier Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, anschliessend nach drei Jahren, dann alle zwei Jahre:
- Motorräder, Kleinmotorräder
- Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge
- leichte und schwere Personenwagen
- Kleinbusse
- Lieferwagen
- Wohnmotorwagen und Fahrzeuge mit aufgebautem Nutzraum
Erstmals fünf Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, anschliessend alle drei Jahre:
- gewerbliche Traktoren,
- Arbeitsmaschinen,
- Anhänger mit einem Gesamtgewicht über 0.75t
Erstmals fünf Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, anschliessend alle fünf Jahre:
- Motorkarren
- Arbeitskarren
- Arbeitsmotorfahrzeuge
- landwirtschaftliche Motorfahrzeuge
- Motoreinachser
- Anhänger aller dieser Fahrzeugarten
- Arbeitsanhänger, ausgenommen die Anhänger der Feuerwehr und des Zivilschutzes
Prüfungsvorbereitung
Wir bitten Sie, das Fahrzeug vor der Prüfung kontrollieren, reinigen und soweit nötig instand stellen zu lassen. Provisorische Instandstellungen können wir nicht anerkennen.
Sie dürfen das Fahrzeug im Winter mit Sommerpneus vorführen, sofern es die Witterung zulässt. In jedem Fall muss eine Probefahrt durchgeführt werden können.
Beladung von Lieferwagen, Lastwagen und Anhängern:
Zur periodischen Fahrzeugprüfung müssen diese Fahrzeuge mit mindestens 80% der im Fahrzeugausweis eingetragenen Nutzlast vorgeführt werden.
Neue, typengeprüfte und typengenehmigte Fahrzeuge müssen nicht beladen vorgeführt werden.


