Steuern
Für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeugausweis versehen sind und auf öffentlichen Strassen in Verkehr gesetzt werden, ist eine Steuer zu entrichten. Sie bemisst sich nach der Anzahl Tage der Zulassung zum Verkehr und dem Gesamtgewicht des Fahrzeuges entsprechend dem Eintrag im Fahrzeugausweis. (Position 33)
Die Steuern werden tageweise erhoben und zurückerstattet.
Öko-Rabatt
Seit dem 1. Januar 2011 werden emissionsarme Fahrzeuge steuerlich begünstigt. Für alle Personenwagen mit einem maximalen CO2-Ausstoss von 130g/km (ab 01.01.2013: 120g/km) werden nur mehr 50% der bisherigen Strassenverkehrssteuer erhoben. Der Grenzwert soll alle zwei Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Auf diese Weise bietet der Regierungsrat einen Anreiz für ökologisch effiziente Fahrzeuge.
Dieselfahrzeuge müssen zudem einen Feinpartikelgrenzwert einhalten. Elektro- und Hybridautos geniessen in Appenzell Ausserrhoden schon seit über 10 Jahren eine Steuervergünstigung von 50%.
Falls Fahrzeuge die Ermässigungskriterien erfüllen, wird der Rabatt auf der Steuerrechnung abgezogen. Die Emissionswerte werden auf Grund der Typengenehmigung des Fahrzeuges automatisch ermittelt.
Rückerstattung von Guthaben
Verfügen Sie bei uns über ein Guthaben (z.B. infolge Hinterlegung der Kontrollschilder), verrechnen wir es mit der nächsten Belastung oder wir überweisen es auf Wunsch auf Ihr Bank- oder Postkonto.


