Verwaltungspolizei
Der kantonalen Verwaltungspolizei (VP) obliegen alle dem Kanton durch Gesetz, Verordnung und Reglement übertragenen Aufgaben, soweit diese nicht in den Bereich der Kantonspolizei fallen.
Die Verwaltungspolizei vollzieht erstinstanzlich die gesetzlichen Grundlagen über:
- das Gastgewerbe
- das Administrativmassnahmewesen nach Strassenverkehrsrecht
- das Reisendengewerbe
- das Spiel- und Lotteriewesen
- das Fischereiwesen
- das Hundewesen
- die Preisbekanntgabe
- das Konsumkreditwesen
- die wirtschaftliche Landesversorgung
Zudem besorgt die Verwaltungspolizei das Rechnungswesen für ihre eigenen Belange und für jene der Kantonspolizei.

