Eich- und Messwesen
Aufgabenbereich
Zum Schutz und zur Sicherheit der Bürger-/innen und Konsumenten-/innen werden folgende Messmittel im Handel und Verkehr regelmässig vom Eichmeister überprüft und nachgeeicht:
- Längenmessgeräte
- Hohlmasse, Schöpfmasse, Schankgefässe
- Messanlagen für Flüssigkeiten wie Zapfsäulen, Messanlagen auf Tankfahrzeugen, Milchmessanlagen
- Waagen
- Gewichtsstücke
- Messgeräte für die Abgaswartung
In der modernen Produktions- und Dienstleistungsgesellschaft spielt die Ueberprüfung der geforderten Genauigkeit durch die Qualitätssicherung einen besonderen Stellenwert (Qualität wird letztlich durch rückführbare Messmittel gesichert).
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen richten sich nach dem Bundesgesetz (SR 941.20) über das Messwesen vom 9. Juni 1977 (Stand 1. Januar 1994). Der Kanton ist mit dem Eichmeister für den Vollzug verantwortlich.
Der Vollzug der Deklarationsverordnung, der ebenfalls in den Aufgabenbereich des Eichmeisters gehört, beinhaltet die:
- statistische Ueberprüfung der Inhaltsmenge von vorverpackter Ware
- Ueberwachung der Mengenangaben von vorverpackter Ware
- Brotgewichtskontrolle
- Marktüberwachung
Eichamt AR
Urs Kriemler
Dorfstrasse 20
9104 Waldstatt
Tel.: 079 523 02 84
Fax: 071 351 75 31
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