Fischerei
Zuständigkeit
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden ist entsprechend der Kantonsverfassung alleiniger Inhaber des hoheitsrechtlichen Fischereiregals. Ihm steht ausschliesslich die wirtschaftliche Nutzung der Gewässer zu. Gestützt auf diese verfassungsmässige Grundlage und in Uebereinstimmung mit dem Bundesgesetz über die Fischerei regelt die kantonale Fischereiverordnung (bGS 527.2) das Fischereiwesen.
Fischreviere
Sämtliche Fischereigewässer sind in 26 Reviere aufgeteilt, wovon vier Grenzgewässer aufgrund interkantonaler Vereinbarungen durch die angrenzenden Kantone (vgl. bGS 527.3) verwaltet werden. Für die Jahre 2011 - 2016 sind die Reviere an einzelne Personen verpachtet worden. Diese können ihrerseits eine begrenzte Anzahl Jahreskarten abgeben lassen und verfügen je nach Wunsch über eine beliebige Anzahl Tageskarten. Das Mindestalter für Jahreskartenbewilligungen beträgt 18 Jahre und dasjenige für Tageskarten 16 Jahre.
Fischereiverwaltung
Landsgemeindeplatz 5
9043 Trogen
Tel.: 071 343 63 45
Fax: 071 343 63 49
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