Hunde
Der Vollzug über das Hundewesen liegt bei der Verwaltungspolizei. Der Hundesteuereinzug ist delegiert an die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden
Merkblatt "Ausbildungspflicht für Hundehalter und Hunde"Download und öffnen von Neues_Merkblatt_Hundeausbildung_1009.pdf
Weitere Informationen: Veterinäramt ARÖffnet Link in neuem Fenster
Anerkannte Hundetrainer und Ausbildende von HundetrainernÖffnet Link in neuem Fenster
- Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz) vom 27. April 1969Öffnet Link in neuem Fenster
- Verordnung zum Hundegesetz vom 24. November 1989Öffnet Link in neuem Fenster
- Kantonsratsbeschluss betreffend Festsetzung der Hundesteuer vom 14. Juni 2003Öffnet Link in neuem Fenster
- Richtlinien zum landwirtschaftlichen Hofhund, Richtlinien vom 1. Januar 1997


