Preisbekanntgabe
Auf der Grundlage des BundesgesetzesÖffnet Link in neuem Fenster gegen den unlauteren Wettbewerb und der Eidgenössischen VerordnungÖffnet Link in neuem Fenster über die Bekanntgabe von Preisen ist festgelegt, auf welche Art und Weise Waren und Dienstleistungen, die Konsumenten angeboten werden, beschriftet sein müssen. Dies gilt auch für die Werbung mit Preisangaben und Preisreduktionen für sämtliche Waren und Dienstleistungen. Unter der Oberaufsicht des Staatssekretariates für Wirtschaft (SECO)Öffnet Link in neuem Fenster erfüllt die Verwaltungspolizei die Aufgaben, die sich im Kanton Appenzell Ausserrhoden aus der Überwachung der korrekten Anwendung der Preisbekanntgabevorschriften ergeben.

