Appenzell Ausserrhoden

Bäuerliches Bodenrecht (BGBB)

 Mit dem BGBB will man: 

  • das bäuerliche Grundeigentum fördern
  • den Familienbetrieben als Grundlage eines gesunden und leistungsfähigen Bauernstandes fördern und dessen Struktur verbessern
  • die Stellung des Selbstbewirtschafters beim Erwerb landwirtschaftlicher Gewerbe und Grundstücke stärken
  • übersetzte Preise für landwirtschaftlichen Boden bekämpfen

Zuständigkeit der Bodenrechtskommission

  • Übersicht

Begriffe

  • Belastungsgrenze
  • Ertragswert
  • Landwirtschaftliches Gewerbe
  • Landwirtschaftliches Grundstück
  • Ortsüblicher Bewirtschaftungsbereich
  • Selbstbewirtschafter

Fragen

  • Wann kommt das BGBB zur Anwendung?
  • Wo erfährt man, ob ein Grundstück dem BGBB unterstellt ist?
  • Was muss man beim Landerwerb beachten?
  • Was muss man bei Zerstückelungen oder Realteilungen beachten?
  • Wann hat der Pächter ein Vorkaufsrecht?
  • Wann kann man ein landwirtschaftliches Gewerbe auflösen?
  • Erklärungen zur Massnahmen zur Verhütung der Überschuldung.

Bewirtschaftungskonzept

  • Anleitung

Gesuchsformulare

Rudolf Hohl
Tierzucht und Beitragswesen

Tel.: 071 353 67 58
Fax: 071 353 67 62