Sömmerungsbeiträge
Die Alpen (Sömmerungsgebiete) sind ein bedeutender Teil unserer Kulturlandschaft. Die Sömmerungsbeiträge tragen zu ihrer nachhaltigen und flächendeckenden Bewirtschaftung bei.
Sömmerungsbeiträge werden unter der Bedingung gewährt, dass die Betriebe vorschriftsgemäss und umweltschonend bewirtschaftet werden. Beitragsberechtigt sind Bewirtschafter oder Bewirtschafterinnen, die Tiere auf einem Sömmerungs- Hirten- oder Gemeinschaftsweidebetrieb sömmern (Begriffe s. LBV, Art. 2, 6 – 9).
Sömmerungsbeiträge werden nach Normalstoss (NST) bzw. GVE ausgerichtet. Ein NST entspricht der Sömmerung einer GVE während 100 Tagen.
Aktuell
Gesetzliche Grundlagen
- Landwirtschaftliche Begriffsverordnung (LBV)Öffnet Link in neuem Fenster
- Sömmerungsbeitragsverordnung (SöBV)Öffnet Link in neuem Fenster
- Koordination der KontrollenÖffnet Link in neuem Fenster
- Alpwirtschaftsverordnung (AWV)Download und öffnen von Alpverordnung.pdf
Übersicht über die Sömmerungsbeiträge
- Übersicht über die SömmerungsbeiträgeÖffnet Link in neuem Fenster
Was ist bei der Sömmerung zu beachten
- BewirtschaftungsauflagenDownload und öffnen von SB_Alpwirtschaftsverordnung.pdf
Formulare
Aufzeichnungsunterlagen:
- FutterzufuhrDownload und öffnen von Sö_Futterzufuhr_01.pdf
- DüngerzufuhrDownload und öffnen von Sö_Düngerzufuhr_01.pdf
Erhebungsformulare:
- GesuchsformularDownload und öffnen von Gesuchsformular.pdf
- ZustimmungserklärungDownload und öffnen von Sö_Verwaltungsksoten.pdf
Merkblätter:
Kontrollen
- Kontrollen der Alpbetriebe (LIA)
Internetportale
- BundÖffnet Link in neuem Fenster
- Geografisches Informationssystem (GIS)Öffnet Link in neuem Fenster

