Appenzell Ausserrhoden

Sömmerungsbeiträge

Die Alpen (Sömmerungsgebiete) sind ein bedeutender Teil unserer Kulturlandschaft. Die Sömmerungsbeiträge tragen zu ihrer nachhaltigen und flächendeckenden Bewirtschaftung bei.

Sömmerungsbeiträge werden unter der Bedingung gewährt, dass die Betriebe vorschriftsgemäss und umweltschonend bewirtschaftet werden. Beitragsberechtigt sind Bewirtschafter oder Bewirtschafterinnen, die Tiere auf einem Sömmerungs- Hirten- oder Gemeinschaftsweidebetrieb sömmern (Begriffe s. LBV, Art. 2, 6 – 9).

Sömmerungsbeiträge werden nach Normalstoss (NST) bzw. GVE ausgerichtet. Ein NST entspricht der Sömmerung einer GVE während 100 Tagen.

Gesetzliche Grundlagen

Übersicht über die Sömmerungsbeiträge

Was ist bei der Sömmerung zu beachten

Formulare

Aufzeichnungsunterlagen:

Erhebungsformulare:

Merkblätter:

Kontrollen

  • Kontrollen der Alpbetriebe (LIA)

Internetportale

Rudolf Hohl
Tierzucht und Beitragswesen

Tel.: 071 353 67 58
Fax: 071 353 67 62