Appenzell Ausserrhoden

Strukturverbesserungen

Investitionskredite

Investitionskredite in Form von unverzinslichen Darlehen werden hauptsächlich natürlichen Personen beim Um- und Neubau von Wohn- und Ökonomiegebäuden gewährt.
Weiter werden zinslose Starthilfen für Junglandwirte, die einen Hof übernehmen, gewährt.

Subventionen

Subventionen sind nicht rückzahlpflichtige Beiträge (à fonds perdu, im Gegensatz zu den Investitionskrediten, welche von Bund und Kanton an Bauvorhaben ausgerichtet werden). Sie werden als Pauschalen ausgerichtet. Die Höhe der Pauschalen ist abhängig von der Lage des Betriebes gemäss Viehwirtschaftskataster.

Bei einer Zweckentfremdung, Zerstückelung, einer gewinnbringenden Veräusserung oder aus anderen Gründen müssen Subventionen zurückgefordert werden (Art. 35-40 SVV).

Ziel ist die Schaffung von zukunftsträchtigen Familienbetrieben und die Förderung der ökologischen, nachhaltigen Bewirtschaftung und der tiergerechten Nutztierhaltung.

Betriebshilfedarlehen

Die Kantone können Bewirtschaftern und Bewirtschafterinnen eines bäuerlichen Betriebes Betriebshilfe in Form eines zinslosen Darlehens gewähren, um eine unverschuldete finanzielle Bedrängnis zu beheben oder um bestehende verzinsliche Darlehen umzuschulden.

Eine finanzielle Bedrängnis liegt vor, wenn der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin trotz zumutbarer Ausnützung der Kreditmöglichkeiten und Berücksichtigung der Gebäudeamortisation vorübergehend ausser Stande ist, den finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Agrarfondsdarlehen

Jakob Scherrer
Amtsleiter

Tel.: 071 353 67 60
Fax: 071 353 67 62

Peter Raschle
Sekretariat Kreditkasse/Meliorationsamt

Tel.: 071 353 67 57
Fax: 071 353 67 62