Oberforstamt
Das Oberforstamt ist verantwortlich für den Vollzug der eidgenössischen und kantonalen Waldgesetzgebung, die Forstliche Planung, den Schutz vor gravitativen Naturgefahren sowie die Förderung der Waldwirschaft im weiteren Sinne.
Gemeinsam mit den Revierförstern ist es die Aufgabe des Oberforstamts, den Wald in seiner Vielfalt zu erhalten und seine Leistungen in den Bereichen Nutzung, Biologische Vielfalt, Schutz sowie Erholung langfristig sicherzustellen.





