Öffentlicher Verkehr
Gemäss gesetzlicher Grundlage, liegt die Hauptaufgabe des Kantones darin, die Fahrleistung des öffentlichen Verkehrs bei den entsprechenden Bahn- und Busgesellschaften sicherzustellen.
Zu den Aufgaben im Einzelnen gehören:
- Erarbeiten und Umsetzen von Angebotsstrategien und -konzepten (einschliesslich Tarifverbunde)
- Koordination, Bestellung und Finanzierung des öffentlichen Verkehrsangebotes regionaler Bahn- und Buslinien
- Beurteilen von Infrastruktur- und Betriebskonzepten für den öffentlichen Verkehr
- Mitwirkung bei der Planung der Eisenbahngrossprojekte
- Vertretung der kantonalen Interessen in Fragen des öffentlichen Verkehrs


