Appenzell Ausserrhoden

Arbeitsinspektorat

Das kantonale Arbeitsinspektorat steht Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden der beiden Kantone Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden in folgenden Bereichen zur Verfügung:

  • Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz - Bewilligungen
  • Arbeitsmarkt - Orts-, branchen- und berufsübliche Löhne
  • Flankierende Massnahmen - Meldeverfahren - Stellenantritt Schweiz für ausländische Arbeitnehmende
  • Schwarzarbeit

Das kantonale Arbeitsinspektorat ist in den beiden Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden hauptsächlich für den Vollzug folgender Gesetze und deren Verordnungen zuständig:

  • Arbeitsgesetz (ArG) und Unfallversicherungsgesetz (UVG)
  • Obligationenrecht (OR) in Teilbereichen
  • Entsendegesetz (EntsG)
  • Schwarzarbeitsgesetz (BGSA)

Die zentralen Aufgaben in diesem Zusammenhang werden durch Beratung und/oder Kontrollen sichergestellt. Es handelt sich im Wesentlichen um:

  • Sicherstellung von funktionierenden Systemen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in Betrieben
  • Unfallanalysen und -prävention
  • Bearbeitung von Baugesuchen (Plangenehmigungen und Planbegutachtungen)
  • Arbeitszeitregelungen und -bewilligungen (Nacht- und Sonntagsarbeit), Jugend- und Mutterschutz, Schichtpläne, Betriebsreglemente
  • Beobachtung des Arbeitsmarktes; Verhinderung von missbräuchlichen Löhnen in Branchen ohne ave GAV (allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge)
  • Bearbeitung der Meldungen aus dem schweizerischen Meldeverfahren (ausländische Arbeitgeber/Entsandte; ausländische Selbständige; schweizerische Arbeitgeber, die eine ausländische Person beschäftigen wollen)
  • Kontrollen im Rahmen der flankierenden Massnahmen und Fallbearbeitung
  • Meldestelle bei Verdacht auf Schwarzarbeit
  • Kontrollen im Rahmen des Schwarzarbeitsgesetzes und Fallbearbeitung

Links zu den wichtigsten gesetzlichen Grundlagen: