Appenzell Ausserrhoden

Arbeits- und Ruhezeiten / Bewilligungen

Fragen zu Arbeits- und Ruhezeiten bewegen Arbeitgeber ebenso wie Arbeitnehmende. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Arbeitsgesetz in Kürze: SECO - Arbeit und Gesundheit und SECO - Die wichtigsten Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen in Kürze

Überstunden/Überzeit

Man spricht von Überstunden, sobald die vertraglich vereinbarte oder nach Gesamtarbeitsvertrag vorgegebene Wochenarbeitszeit überschritten wird. Als Überzeit zählen Stunden, welche die gesetzliche wöchentliche Höchstarbeitszeit überschreiten.

Bewilligungen

Nacht- und Sonntagsarbeit sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Zwingende Nacht und/oder Sonntagsarbeit in Betrieben, z. B. Kraftwerke, Kioske, Bäckereien, Campingplätze, Fernsehen etc. werden in der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz definiert und benötigen keine arbeitsgesetzliche Bewilligung. Für das Offenhalten von Verkaufsgeschäften muss in Appenzell Ausserrhoden jedoch bei der zuständigen Gemeinde ein Gesuch eingereicht werden.

Sonntagsverkäufe

Die Gemeinden in Appenzell Ausserrhoden können 4 Sonntage pro Jahr bestimmen, an denen für Sonntagsverkäufe Arbeitnehmende bewilligungsfrei beschäftigt werden dürfen. Der Arbeitnehmerschutz muss jedoch gewährleistet werden. Eine Zusammenstellung der wichtigsten Anforderungen des Arbeitsgesetzes finden Sie hier: Sonntagsarbeit

Definition Tages-, Abend- und Nachtzeitraum

Erteilung von Bewilligungen

Vorübergehende Bewilligungen (z. B. 3 Monate) erteilt der Kanton, dauernde Bewilligungen (z. B. mehrere Jahre) der Bund (SECO).

Wenn Sie eine Bewilligung für vorübergehende Nacht- oder Sonntagsarbeit beantragen wollen, so senden Sie uns das ausgefüllte Gesuchsformular AR / Gesuchsformular AI im Voraus mit einer kurzen Begründung des Sondereinsatzes. Wir werden Ihr Anliegen prüfen und bei Fragen mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Natürlich beraten wir Sie auch im Vorfeld eines möglichen Einsatzes.

Zeiterfassungspflicht

Für Arbeits- und Ruhezeit sowie Pausen besteht Zeiterfassungspflicht. Die Zeiterfassungsdokumente müssen während fünf Jahren aufgehoben werden.

Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes

Obwohl das Arbeitsgesetz grundsätzlich auf sämtliche Betriebe und Arbeitnehmer anwendbar ist, bestehen auch Ausnahmen. Hier finden Sie nützliche Informationen dazu: SECO - Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes

Weiterführende Informationen

Links

www.seco.admin.ch
www.arbeitsbedingungen.ch

Auskünfte / Arbeitszeitbewilligungen

Kant. Arbeitsinspektorat AR
Regierungsgebäude
9102 Herisau
Tel. 071 353 64 71
Fax 071 353 64 64
Iris.Heim@ar.ch

oder direkt bei

SECO
Effingerstrasse 31-35
3003 Bern
Tel. 031 322 29 48
Fax 031 322 78 31
abas@seco.admin.ch