Appenzell Ausserrhoden

Schwarzarbeit

Wem können Sie vermutete Schwarzarbeit melden?

Gemäss der kantonalen Verordnung über Massnahmen gegen die Schwarzarbeit ist das kantonale Arbeitsinspektorat als Kontrollorgan (Meldestelle) bezeichnet und muss allen Hinweisen auf Schwarzarbeit nachgehen. Sie können sich melden:

Schriftlich:Kantonales Arbeitsinspektorat, Regierungsgebäude, 9102 Herisau
Per E-Mail:Manfred.Eugster@ar.ch oder Marcel.Gabathuler@ar.ch
Per Telefon:071 353 64 67 oder 071 353 64 70
Per Fax:071 353 64 64

Für Ihre Meldung können Sie dieses Formular verwenden. Beantworten Sie die Fragen, die Sie können.

Informationen zum neuen Schwarzarbeitsgesetz

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat eine spezielle Internetseite eingerichtet. Hier finden Sie das Wichtigste zum neuen Schwarzarbeitsgesetz.

Der Wortlaut zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und zur dazu gehörenden Verordnung kann über diese Links abgerufen werden.

Die kantonale Verordnung über Massnahmen gegen die Schwarzarbeit liegt ebenfalls im Wortlaut im Internet vor.

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren

Wenn Sie einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin im vereinfachten Abrechnungsverfahren abrechnen wollen, wenden Sie sich bitte an die Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden, Tel. 071 354 51 51 oder füllen Sie direkt den entsprechenden Fragebogen dazu aus.