Schwarzarbeit
Wem können Sie vermutete Schwarzarbeit melden?
Gemäss der kantonalen Verordnung über Massnahmen gegen die Schwarzarbeit ist das kantonale Arbeitsinspektorat als Kontrollorgan (Meldestelle) bezeichnet und muss allen Hinweisen auf Schwarzarbeit nachgehen. Sie können sich melden:
| Schriftlich: | Kantonales Arbeitsinspektorat, Regierungsgebäude, 9102 Herisau |
| Per E-Mail: | Manfred.Eugster@who-needs-spam.ar.ch oder Marcel.Gabathuler@who-needs-spam.ar.ch |
| Per Telefon: | 071 353 64 67 oder 071 353 64 70 |
| Per Fax: | 071 353 64 64 |
Für Ihre Meldung können Sie dieses FormularDownload und öffnen von SA_Anzeigenerfassung.doc verwenden. Beantworten Sie die Fragen, die Sie können.
Informationen zum neuen Schwarzarbeitsgesetz
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat eine spezielle Internetseite eingerichtet. Hier finden Sie das Wichtigste zum neuen Schwarzarbeitsgesetz.
- http://www.keine-schwarzarbeit.ch/?lang=deÖffnet Link in neuem Fenster
Der Wortlaut zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und zur dazu gehörenden Verordnung kann über diese Links abgerufen werden.
- Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der SchwarzarbeitÖffnet Link in neuem Fenster
- Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der SchwarzarbeitÖffnet Link in neuem Fenster
Die kantonale Verordnung über Massnahmen gegen die Schwarzarbeit liegt ebenfalls im Wortlaut im Internet vor.
- Kantonale Verordnung über Massnahmen gegen die SchwarzarbeitÖffnet Link in neuem Fenster
Vereinfachtes Abrechnungsverfahren
Wenn Sie einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin im vereinfachten AbrechnungsverfahrenÖffnet Link in neuem Fenster abrechnen wollen, wenden Sie sich bitte an die Ausgleichskasse Appenzell AusserrhodenÖffnet Link in neuem Fenster, Tel. 071 354 51 51 oder füllen Sie direkt den entsprechenden FragebogenÖffnet Link in neuem Fenster dazu aus.


