Register der Datensammlungen
Seit 1. Februar 1999 besteht ein Register der Statistiken und Datensammlungen von Personendaten des Kantons Appenzell Ausserrhoden.
Der Zweck des vorliegenden Registers besteht darin, mit Blick auf die in der Kantonsverfassung und im Datenschutzgesetz verankerten Rechte betreffend den Datenschutz (Recht auf Schutz der persönlichen Daten einer Person, Einsichtsrecht, Berichtigungsrecht) die nötige Transparenz und einen Überblick über die in der Verwaltung des Kantons Appenzell Ausserrhoden verfügbaren Daten zu bieten.
In diesem Zusammenhang sind in erster Linie die Datensammlungen, welche Personendaten enthalten, von Interesse. Im Rahmen der Erhebungen innerhalb der kantonalen Verwaltung werden nebst den Datensammlungen die Statistiken, die im Kanton erstellt werden, nur beschränkt erfasst.
Der Unterschied zwischen Statistiken und Datensammlungen ist darin zu sehen, dass Datensammlungen Sammlungen von Personendaten sind, die nach den betroffenen Personen erschlossen oder erschliessbar sind.
Das vorliegende Register strebt insbesondere bezüglich der Datensammlungen mit Personendaten aufgrund der genannten Zielsetzung Vollständigkeit an.
- Zentrales Register der Statistiken und Datensammlungen von Personendaten des Kantons ppenzell Ausserrhoden (Stand 28.09.2011)Download und öffnen von zentrales_register_2011.pdf
Gesetzliche Grundlagen
- Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG)Öffnet Link in neuem Fenster
- Art. 15 der Kantonsverfassung (bGS 111.1)Öffnet Link in neuem Fenster
- Gesetz über den Datenschutz vom 18. Juni 2001 (bGS 146.1)Öffnet Link in neuem Fenster

