Appenzell Ausserrhoden

Register der Datensammlungen

Seit 1. Februar 1999 besteht ein Register der Statistiken und Datensammlungen von  Personendaten des Kantons Appenzell Ausserrhoden.

Der Zweck des vorliegenden Registers besteht darin, mit Blick auf die in der Kantonsverfassung und im Datenschutzgesetz verankerten Rechte betreffend den Datenschutz (Recht auf Schutz der persönlichen Daten einer Person, Einsichtsrecht, Berichtigungsrecht) die nötige Transparenz und einen Überblick über die in der Verwaltung des Kantons Appenzell Ausserrhoden verfügbaren Daten zu bieten.

In diesem Zusammenhang sind in erster Linie die Datensammlungen, welche Personendaten enthalten, von Interesse. Im Rahmen der Erhebungen innerhalb der kantonalen Verwaltung werden nebst den Datensammlungen die Statistiken, die im Kanton erstellt werden, nur beschränkt erfasst.

Der Unterschied zwischen Statistiken und Datensammlungen ist darin zu sehen, dass Datensammlungen Sammlungen von Personendaten sind, die nach den betroffenen Personen erschlossen oder erschliessbar sind.

Das vorliegende Register strebt insbesondere bezüglich der Datensammlungen mit Personendaten aufgrund der genannten Zielsetzung Vollständigkeit an.

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