Appenzell Ausserrhoden

Benützung

Massgebliche kantonale Rechtsgrundlagen sind das Archivgesetz sowie das Benützungsreglement für das Staatsarchiv.

 

Das Staatsarchiv steht während der Öffnungszeiten allen Personen offen. Archivgut ist im Lesesaal einzusehen; es wird nicht an Privatpersonen ausgeliehen.

 

Archivgut, an dem keine Schutzinteressen bestehen, ist im Rahmen der Benützungsordnung allgemein zugänglich. Das Fotografieren von allgemein zugänglichem Archivgut für den privaten Gebrauch ist erlaubt.

 

Wer Einsicht in Archivgut nehmen will, an dem öffentliche oder private Interessen bestehen, hat dem Staatsarchiv ein schriftliches Gesuch einzureichen.

 

Die Einsichtnahme in Archivgut ist unentgeltlich. Besondere Dienstleistungen wie Reproduktionen, Transkriptionen oder Recherchen sind kostenpflichtig.

 

 

Staatsarchiv
Schützenstrasse 1A
9102 Herisau

Tel.: 071 353 61 11
Fax: 071 353 68 64

Schalter-Öffnungszeiten:

Auskunft und Lesesaal

Dienstag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

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