Benützung
Massgebliche kantonale Rechtsgrundlagen sind das ArchivgesetzÖffnet Link in neuem Fenster sowie das Benützungsreglement für das StaatsarchivÖffnet Link in neuem Fenster.
Das Staatsarchiv steht während der Öffnungszeiten allen Personen offen. Archivgut ist im Lesesaal einzusehen; es wird nicht an Privatpersonen ausgeliehen.
Archivgut, an dem keine Schutzinteressen bestehen, ist im Rahmen der Benützungsordnung allgemein zugänglich. Das Fotografieren von allgemein zugänglichem Archivgut für den privaten Gebrauch ist erlaubt.
Wer Einsicht in Archivgut nehmen will, an dem öffentliche oder private Interessen bestehen, hat dem Staatsarchiv ein schriftliches GesuchDownload und öffnen von dot 102 KB einzureichen.
Die Einsichtnahme in Archivgut ist unentgeltlich. Besondere Dienstleistungen wie Reproduktionen, Transkriptionen oder Recherchen sind kostenpflichtig.

