Stabsstelle Controlling
Die Stabsstelle Controlling nimmt nach Finanzhaushaltsgesetz Aufsichts- und Kontrollaufgaben in der öffentlichen Verwaltung wahr. Sie dient der Dienstaufsicht des Regierungsrates und unterstützt die Departemente bei der Verwaltungskontrolle.
Die Hautpaufgaben teilen sich in Systemprüfungen und Einhalteprüfungen. Bei den Systemprüfungen geht es um die Überprüfung der Organisation und der Prozesse in einzelnen Organisationseinheiten sowie um die Beurteilung der Wirksamkeit der Aufgabenerfüllung. Bei den Einhalteprüfungen liegt das Schwergewicht auf der Überprüfung der Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften, Regelungen und Weisungen und der Anwendung interner Kontrollen.
Der Regierungsrat hat der Stabsstelle Controlling folgende weitere Aufgaben übertragen:
- Abwicklung des Finanzausgleiches zwischen dem Kanton und den Gemeinden
- Finanzaufsicht des Kantons über die Gemeinden
- Stiftungsaufsicht ZGB (klassische, gemeinnützige Stiftungen)
- Ausführung von Revisions- und Kontrollstellenmandaten
- Beratung von Verwaltungstellen, unselbständigen Anstalten des Kantons und von Gemeinden
Die Stabsstelle Controlling verfügt über die Zulassung der eidg. Revisionsaufsichtsbehörde als Revisorin und ist als solche im Handelsregister eingetragen. Damit ist sie berechtigt, Revisionsdienstleistungen zu erbringen.

