Gerichtsberichterstattung
Voraussetzungen und Rechte
Das Kantonsgericht kann Personen, die berufsmässig als Journalisten oder Journalistinnen tätig sind, zur Gerichtsberichterstattung zulassen. Mit der persönlichen und nicht übertragbaren Zulassung erlangen die Gerichtsberichterstatter je nach Verfahrensart Sonderrechte wie beispielsweise Akteneinsicht. Zudem werden sie jeweils über öffentliche Verhandlungen durch Zustellung der Traktandenliste informiert.
Akkreditierung
Die Zulassung ist mittels eines schriftlichen Gesuchs zu beantragen. Diesem sind ein kurzer Lebenslauf sowie eine Anstellungsbestätigung des Arbeitgebers beizulegen. Freischaffende Journalisten oder Journalistinnen haben die Redaktionen, für die sie regelmässig tätig sind, unter Angabe der Adressen genau zu bezeichnen.
Wichtig: Akkreditierungsgesuche, die im Hinblick auf einen bestimmten Verhandlungstermin gestellt werden, müssen spätestens 4 Arbeitstage vor dem Verhandlungstag bei der Gerichtskanzlei eintreffen. Ansonsten kann die Zulassung nicht mehr rechtzeitig ausgefertigt werden.

