Appenzell Ausserrhoden

Verhandlungstermine Zivil- und Strafrecht

des Obergerichts und seiner Kommissionen 

Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes kann das Gericht auf Antrag einer Partei das Publikum von der Teilnahme an der Verhandlung ausschliessen. Die Beratungen sind nicht öffentlich.

DatumZeit

Abteilung/
Verfahrens-Nr.

OrtGegenstand/allf. Bemerkungen
B     =
Beratung ohne mündliche Verhandlung
M1  = mündliche Verhandlung; öffentlich
M2  = mündliche Verhandlung; nicht  
           öffentlich
      
18.06.12

 

O1S 11 8 - 11R

Körperverletzung
Den drei Beschuldigten wird vorgeworfen, am frühen Morgen des 8. Juni 2010 maskiert dem Opfer in dessen Stall aufgelauert zu haben und auf dieses mit Fäusten, Füssen und einem Holzstock mit aufgesetztem Eisenrohr eingeschlagen zu haben. Dabei erlitt das Opfer nebst einer Hirnerschütterung, Frakturen und Riss-Quetschwunden an Kopf, Rumpf und Händen. Die erste Instanz erkannte die drei Beschuldigten, teils nebst  der Begehung weiterer Delikte, der einfachen Körperverletzung für schuldig. Dagegen erklärte die Staatsanwaltschaft in allen drei Fällen die Berufung an das Obergericht und verlangt Schuldsprüche wegen schwerer,  eventuell versuchter schwerer Körperverletzung. Ebenfalls erklärte ein Beschuldigter die Berufung und verlangt eine Qualifizierung seines Tatbeitrags als Gehilfenschaft zur einfachen Körperverletzung.

 

03.07.12O2S 12 3RVerletzung von Verkehrsregeln
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, vor einem Baustellenlichtsignal eine stehende Fahrzeugkolonne überholt zu haben und unter Missachtung des Rotlichts in die Baustelle eingefahren zu sein, was dieser bestreitet. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln und, wegen Fehlens einer gültigen Velovignette, zudem wegen Fahrens ohne Kennzeichen, für schuldig erklärt und mit einer Ordnungsbusse von CHF 100.00 belegt. Der Beschuldigte hat gegen diesen Entscheid die Berufung an das Obergericht erklärt.

M1

  

Zuständigkeit:

D1S, D1Z, O1Z, O1S =  1. Abteilung Obergericht

D2S, D2Z, O2Z, O2S =  2. Abteilung Obergericht

ERS = Einzelrichter in Strafsachen

ERZ = Einzelrichter in Zivilsachen

AAK  = Anwaltsaufsichtskommission                     (keine mündlichen Verhandlungen )

AB    = Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung

            und Konkurs                                                     (keine mündlichen Verhandlungen)


Verhandlungsort:

A    =  Augenschein (Treffpunkt gemäss Vorladung)

F1  =  Fünfeckpalast (1. OG, Büro Obergerichtspräsident), Landsgemeindeplatz 7c,

           9043 Trogen

F2  =  Fünfeckpalast (2. OG, Sitzungszimmer), Landsgemeindeplatz 7c, 9043 Trogen

R    =  Rathaus (3. OG, Obergerichtssaal), Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen

Z    =  Haus Strassenverkehrsamt (3. OG, Zellwegerstube), Landsgemeindeplatz 5,

           9043 Trogen

G1 =  Gemeindehaus Herisau

G2 =  Gemeindehaus Teufen

G3 =  Gemeindehaus Heiden

G4 =  Regierungsgebäude Herisau

 

Aus Platzgründen wird Besuchergruppen empfohlen, sich frühzeitig bei der Obergerichtskanzlei anzumelden (Tel. 071 343 63 77). Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.

Obergericht
Fünfeckpalast
9043 Trogen

Tel.: 071 343 63 77 / 88

Obergericht
Zivil- und Strafrecht / Kommissionen
9043 Trogen

Tel.: 071 343 63 77

Obergerichtspräsidium
Verwaltungsrecht
9043 Trogen

Tel.: 071 343 63 88
Fax: 071 343 63 81