Jugendgericht
Jugendgericht
Fünfeckpalast
9043 Trogen
Tel. 071 343 63 93
Das Jugendgericht besteht aus fünf Mitgliedern. Das Sekretariat des Jugendgerichts ist administrativ der Kantonsgerichtskanzlei angegliedert.
Die Sitzungen des Jugendgerichtes finden an einem Mittwochnachmittag statt. Das Verfahren vor dem Jugendgericht ist nicht öffentlich.
Ansprechpartner für straffällig gewordene Jugendliche im Alter von10 bis 18 Jahren ist jedoch nicht das Jugendgericht, sondern der Jugendanwalt. Er führt die erforderliche Untersuchung durch und erlässt in klaren und weniger gravierenden Fällen eine entsprechende Strafverfügung.
Das Jugendgericht ist für folgende Fälle zuständig:
- wenn die Untersuchung des Jugendanwaltes ergibt, dass die Sach- und Rechtslage unklar ist.
- wenn ein Freiheitsentzug von über 14 Tagen oder eine ähnlich schwerwiegende Schutzmassnahme in Betracht fällt (unter solchen Massnahmen ist hauptsächlich die Unterbringung in einer geeigneten Institution für Jugendliche zu verstehen).
- als Rechtsmittelinstanz bei Einsprachen gegen Strafverfügungen des Jugendanwaltes.
- für Rekurse gegen Verfügungen der Jugendanwaltschaft über die Entlassung aus einer Anstalt.
Die Urteile des Jugendgerichtes können beim Obergericht angefochten werden, mit Ausnahme von Uebertretungsdelikten.
Mitglieder
1995/99 | Breu Rolf, Bau-Werkstattleiter, Heiden, Präsident | 1963 |
1999 | Müller-Murlot, Regula, Logopädin, Speicher | 1951 |
2006 | Cauderay François, Geomatiktechniker, Rehetobel | 1963 |
2009 | Kobler Walter, lic. iur., Heiden | 1960 |
Gerichtsschreiber: Kantonsgerichtsschreiber/-innen
2008 | Jugendanwalt: Friedli Michael, lic. iur., St. Gallen | 1975 |
| Stellvertretung des Jugendanwalts: Verhöramt |
|

