Regierungsrat
Der Regierungsrat ist oberste leitende, planende und vollziehende Behörde des Kantons und erfüllt die ihm durch Verfassung und Gesetz zugewiesenen Aufgaben. Er trägt die politische Gesamtverantwortung und sorgt für eine rechtmässige, leistungsfähige und zweckmässig organisierte kantonale Verwaltung. Er übt die ständige und systematische Aufsicht über die Verwaltung aus.
Die kantonale Verwaltung einschliesslich der unselbständigen kantonalen Betriebe unterstützt den Regierungsrat und erledigt die ihr übertragenen Geschäfte.
Regierungsrat und Verwaltung handeln auf der Grundlage von Verfassung und Gesetz und nach den Grundsätzen der Verhältnismässigkeit, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit.
Von v.l. nach h.r: Hans Diem, Jürg Wernli, Marianne Koller-Bohl, Köbi Frei, Jakob Brunnschweiler, Rolf Degen, Matthias Weishaupt, Roger Nobs (Ratschreiber)
Regierungsrat von Appenzell AusserrhodenDownload und öffnen von LeporelloRegierungsrat2013.pdf auf einen Blick


