Fachstelle Sozialhilfe und Sozialarbeit
Die Fachstelle erbringt Dienstleistungen für Sozialämter und Behörden des Kantons Appenzell Ausserrhoden im Bereich Beratung, Unterstützung, Weiterbildung und Information im Rahmen des neuen Sozialhilfegesetzes.
Mitarbeiter/innen
Christine
Egger
juristische Mitarbeiterin
Tel.: 071 353 64 57
Fax: 071 353 64 59
Christine.Egger@who-needs-spam.ar.ch
Angelika
Schai
Assistentin
Tel.: 071 353 64 47
Fax: 071 353 64 59
Angelika.Schai@who-needs-spam.ar.ch
Beratung
Wir beraten Sozialämter und Behörden in sämtlichen Fragen
- des Sozialhilferechtes
- des Zuständigkeitsgesetzes ZUGÖffnet Link in neuem Fenster
- des Sozialversicherungsrechtes
- und weiteren fallbezogenen Rechtsgebieten und –fragen
- wie in bestimmten Verfahren konkret und richtig vorgegangen werden kann
Unterstützung
Wir unterstützen Sozialämter und Behörden
- in kleinen und grossen Fragen des Arbeitsalltages in der Fallführung der Sozialhilfe
- in methodischen Fragen
- in Form von möglichst raschen Fallbesprechungen und/oder Situationsanalysen von Fallaufnahmen (auf Wunsch vor Ort)
- indem wir „Werkzeuge“ für den Arbeitsalltag entwickeln und bereitstellen (Vorlagen, Empfehlungen, etc.)
- mit dem Angebot einer umfassenden Revision von Sozialhilfedossiers
Weiterbildung / Information
Wir bieten
Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen zu verschiedenen Themen des Rechtes, der Sozialhilfe und Sozialarbeit, praxisnah und verständlich
Weitere Infos
Flyer Fachstelle
Gesetzliche Grundlagen
- Sozialhilfegesetz SHG (bGS 851.1)Öffnet Link in neuem Fenster
- Sozialhilfeverordnung SHV (bGS 851.11)Öffnet Link in neuem Fenster

