Appenzell Ausserrhoden

Opferhilfe

Allen Personen, welche durch eine Straftat in ihrer körperlichen,sexuellen oder psychischen Integrität verletzt worden sind, stehen aufgrund des eidgenössischen Opferhilfegesetzes klar umschrieben Rechte zu. www.opferhilfe-ar.ch

Die Kantonspolizei weist jedes Opfer auf diese Möglichkeit hin und gibt entsprechende Broschüren ab. Stimmt das Opfer zu, überweist die Kantonspolizei die Akten an die Opferhilfe. Das Opfer kann sich aber auch selbständig an die Opferhilfe wenden. Die Beratung ist kostenlos.

 

Beratungsstelle Opferhilfe

Opfer können sich - auch ohne dass eine Meldung an die Polizei erfolgt - an eine unabhängige Beratungsstelle wenden. Für die Kantone beider Appenzell und St. Gallen ist dies die Stiftung Opferhilfe der Kantone St. Gallen, Appenzell I.Rh. und Appenzell A.Rh.

Teufenerstrasse 11
9001 St. Gallen
Tel. 071 227 11 00
Fax. 071 227 11 09
E-Mail stiftung@opferhilfe-sg.ch
www.opferhilfe-ar.ch

Beratungsstelle für gewaltbetroffene Frauen
Teufenerstrasse 11
9001 St. Gallen
Tel. 071 227 11 44

  • Für Opfer stehen bei der Beratungsstelle diverse Hilfsangebote wie medizinische und psychologische Soforthilfe, Rechtsberatung etc. zur Verfügung.
  • Erfolgt die Anzeige bei der Polizei, so übermittelt diese die Personalien und die Adresse des Opfers in dessen Einverständnis an die Beratungsstelle.