Kulturförderung
Die Kulturförderung von Appenzell Ausserrhoden basiert auf einem Kulturförderungsgesetz und einer Kulturförderungsverordnung. In diesen Rechtsgrundlagen sind die drei Hauptaufgaben des Kantons festgehalten: Die Förderung des kulturellen Schaffens, die Kulturpflege und die Kulturvermittlung. Der Kanton setzt sich ein für ein vielfältiges kulturelles Leben und eine lebendige Auseinandersetzung mit dem überlieferten Kulturgut.




