KVG-Versicherungspflicht
Das KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) sieht die obligatorische Unterstellung unter die Krankenpflegeversicherung für alle in der Schweiz wohnhaften Personen vor.
Weiter sind, entsprechend dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit sowie dem revidierten EFTA-Abkommen grundsätzlich auch in der Schweiz erwerbstätige Personen aus den Vertragsstaaten versicherungspflichtig, selbst wenn diese nicht in der Schweiz wohnen. Die Versicherungspflicht umfasst grundsätzlich ebenfalls die nicht erwerbtätigen Familienangehörigen mit Wohnsitz in einem EG/EFTA-Staat, sowohl von hier arbeitenden und hier wohnenden Personen, oder auch von Personen die nicht hier wohnen, aber hier werwerbstätig sind (Grenzgänger).
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat die Gemeinsame Einrichtung KVG mit den Vollzugsaufgaben der KVG-Versicherungspflicht beauftragt. Die detaillierten Informationen zur Versicherungspflicht und den Möglichkeiten zur Befreiung entnehmen Sie der Informationsseite der Gemeinsamen Einrichtung KVG unter
http://www.kvg.org/kantone/default.htmÖffnet Link in neuem Fenster

