Appenzell Ausserrhoden

Referenden

Grundlagen

300 Stimmberechtigte oder ein Drittel der Mitglieder des Kantonsrates können verlangen, dass eine Gesetzesvorlage (oder ein interkantonaler oder internationaler Vertrag, der wie ein Gesetz wirkt), zur Volksabstimmung gebracht wird (Art. 60 bis der Kantonsverfassung, bGS 111.1, und Verordnung zum fakultativen Referendum, bGS 131.13).

Für das Referendum braucht es gültige Unterschriften von 300 Stimmberechtigten. Über die zu beachtenden Einzelheiten gibt das Gesetz über die politischen Rechte (vgl. nachstehender Link) Auskunft.

Die Unterschriften müssen innert 60 Tagen nach der amtlichen Publikation bei der Kantonskanzlei eintreffen (massgebend ist der Termin im Amtsblatt).

Download Gesetz (pdf-file)

Download Unterschriftenliste für das fakultative Referendum (pdf-file)

Kantonskanzlei
Regierungsgebäude
9102 Herisau

Tel.: 071 353 61 11
Fax: 071 353 68 64

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