Appenzell Ausserrhoden

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Der Kantonsrat von Appenzell Ausserrhoden hat an seiner Sitzung vom 22. Februar 2010 folgende Vorlage in zweiter Lesung behandelt:

  • Interkantonale Vereinbarung vom 25. Oktober 2007 über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik (Sonderpädagogik-Konkordat);
    Beitritt von Appenzell Ausserrhoden

Der Wortlaut dieser Vorlage ist im Amtsblatt Nr. 24 vom 12. Juni 2009, S. 781 ff., veröffentlicht und kann bei den Gemeindekanzleien eingesehen werden.

Die Vorlage untersteht gemäss Art. 60 bis der Kantonsverfassung dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist für diese Vorlage läuft am Dienstag, 27. April 2010, ab.

Der Kantonsrat von Appenzell Ausserrhoden hat an seiner Sitzung vom 30. März 2009 folgende Vorlage in zweiter Lesung behandelt:

Konkordat vom 15. November 2007 über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen; Beitritt von Appenzell Ausserrhoden

Der Wortlaut dieser Vorlage ist im Amtsblatt 2008, S. 920 ff. veröffentlicht. Der Text kann bei den Gemeindekanzleien eingesehen und bezogen werden.

Die Vorlage untersteht gemäss Art.60bis der Kantonsverfassung dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist für diese Vorlage läuft am Dienstag, 2. Juni 2009, ab.

Herisau, 30. März 2009

Die Kantonskanzlei von Appenzell Ausserrhoden

Der Kantonsrat von Appenzell Ausserrhoden hat an seiner Sitzung vom 27. Oktober 2008 folgende Vorlage in zweiter Lesung behandelt:

Gesetz über die Gebäude- und Grundstückversicherung (Assekuranzgesetz); Teilrevision

Der Wortlaut dieser Vorlage ist im Amtblatt Nr. 44 vom 29. Oktober 2008 veröffentlicht und kann bei den Gemeindekanzleien eingesehen, dort bezogen oder auf Internet (www.ar.ch)
abgerufen werden.
Die Vorlage untersteht gemäss Art. 60bis der Kantonsverfassung dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist für diese Vorlage läuft am Dienstag, 30. Dezember 2008, ab.

Der Kantonsrat von Appenzell Ausserrhoden hat an seiner Sitzung vom 1. Dezember 2008 folgende Vorlagen in zweiter Lesung behandelt:

  1. Gesetz über die Kinderzulagen, Totalrevision (neu: Einführungsgesetz
    zum Bundesgesetz über die Familienzulagen, EG zum FamZG)
  2. Interkantonale Vereinbarung vom 14. März 2008 über die
    hochspezialisierte Medizin (IVHSM); Beitritt von Appenzell
    Ausserrhoden

Der Wortlaut der Vorlage 1 ist im Amtsblatt Nr. 49 vom 3. Dezember 2008, jener der Vorlage 2 im Amtsblatt Nr. 38 vom 17. September 2008, S. 912 ff. veröffentlicht. Die Texte können bei den Gemeindekanzleien eingesehen, dort bezogen oder auf Internet (www.ar.ch) abgerufen werden. Die Vorlage untersteht gemäss Art. 60bis der Kantonsverfassung dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist für diese Vorlage läuft am Dienstag, 3. Februar 2009, ab.

Der Kantonsrat von Appenzell Ausserrhoden hat an seiner Sitzung vom 26. Oktober 2009 folgende Vorlagen in zweiter Lesung behandelt:

  • Totalrevision – Staatsstrassengesetz (neu: Strassengesetz, StrG);
  • Beurkundungsgesetz

Der Wortlaut dieser Vorlagen ist im Amtblatt Nr. 44 vom 30. Oktober 2009 veröffentlicht und kann bei den Gemeindekanzleien eingesehen, dort bezogen oder auf Internet (www. ar.ch/politische-rechte/) abgerufen werden.

Die Vorlagen unterstehen gemäss Art. 60bis der Kantonsverfassung dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist für diese Vorlagen läuft am Dienstag, 29. Dezember 2009, ab.

Der Kantonsrat von Appenzell Ausserrhoden hat an seiner Sitzung vom 14. September 2009 folgende Vorlagen in zweiter Lesung behandelt:

  • Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG zum KVG); Totalrevision
  • Steuergesetz; Teilrevision 2010 (StG Rev 10)
  • Polizeigesetz; Teilrevision

Der Wortlaut dieser Vorlagen wurde im Amtsblatt Nr. 38 vom 18. September 2009 veröffentlicht und kann bei den Gemeindekanzleien eingesehen, dort bezogen oder auf Internet (www.ar.ch/politische-rechte/) abgerufen werden.

Die Vorlagen unterstehen gemäss Art. 60bis der Kantonsverfassung dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfristfür diese Vorlagen läuft am Dienstag, 17. November 2009, ab.

Kantonskanzlei
Regierungsgebäude
9102 Herisau

Tel.: 071 353 62 53
Fax: 071 353 68 64

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