Appenzell Ausserrhoden

Abgeschlossene Vernehmlassungen

Reform der Staatsleitung

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden will die Staatsleitung des Kantons reformieren und schickt entsprechende Vorschläge für eine Teilrevision der Kantonsverfassung in die Vernehmlassung. Ziel ist, Kantons- und Regierungsrat als staatsleitende Institutionen zu stärken. Die wichtigsten Reformen betreffen die Organisation von Kantons- und Regierungsrat, die Wahrnehmung der Aussenbeziehungen des Kantons sowie die Neuformulierung des Grundsatzes der Gewaltenteilung.

Für Einzelheiten zur Vorlage sei auf den erläuternden Bericht verwiesen.

Der Regierungsrat lädt alle interessierten Kreise zur Vernehmlassung ein. Da die Vorlage wichtige Verfassungsfragen behandelt, fordert der Regierungsrat die ganze Bevölkerung explizit auf, sich an der Vernehmlassung zu beteiligen.

Eingaben können bis spätestens Freitag, 21. Dezember 2012, der Kantonskanzlei, Regierungsgebäude, 9102 Herisau, eingereicht werden. Die Zustellung kann per Post oder elektronisch als Word-Datei erfolgen (E-Mail: kantonskanzlei@ar.ch).

Kantonale Weinverordnung (kWeinV); Vernehmlassung

Der Reglerungsrat hat vom Entwurf einer kantonalen Weinverordnung Kenntnis genommen und das Departement Volks- und Landwirtschaft ermächtigt, dazu ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.

Für Einzelheiten zur Vernehmlassungsvorlage verweisen wir auf den erläuternden Bericht.

Sie erhalten in der Beilage den Entwurf der Verordnung und den erläuternden Bericht. Diese Unterlagen sind auch auf dem Internet abrufbar (www.ar.ch, Regierungsrat, Vernehmlassungen).

Wir laden Sie ein, zum Entwurf der kantonalen Weinverordnung Stellung zu nehmen. Wir ersuchen Sie, Ihre Stellungnahme bis spätestens Freitag, 21. September 2012 dem Departement Volks- und Landwirtschaft, Regierungsgebäude, 9102 Herisau, einzureichen.

Für die fristgerechte Zustellung im Original und als Word-Datei (E-Mail: patricia.kummer@ar.ch) danken wir Ihnen im Voraus.

Für Auskünfte stehen Ihnen Lukas Gunzenrelner, Departementssekretär und Irene Mühlebach, Leiterin Bildung und Beratung, gerne zur Verfügung (071 353 68 61, lukas.qunzenreiner@ar.ch / 071 353 67 56, Irene.muehlebach@ar.ch).

Vernehmlassung über ein neues Pensionskassengesetz

Der Regierungsrat unterbreitet Ihnen ein neues Pensionskassengesetz (PKG) zur Stellung­nahme. Anlass für das neue Gesetz ist die Änderung des Bundesrechts. Am 17. Dezember 2010 hat die Bundesversammlung der Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invaliden­vor­sorge vom
17. Dez. 2010 (BVG, SR 831.40) zugestimmt.

Die Änderung von Art. 48 Abs. 2 BVG verlangt, dass die Vorsorgeeinrichtungen von öffentlich-rechtlicher Körper­schaften (VEörK) bis zum 31.12.2013 rechtlich, organisatorisch und finanziell verselb­ständigt werden. Die Verselbständigung stellt eine Angleichung an die privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen dar.

Heute wird die Pensionskasse AR durch eine Verordnung des Kantonsrates vom 30. Oktober 2006 (PKVO, bGS 142.213) geregelt und durch die paritätisch zusammengesetzte Verwaltungskommission (Arbeitgeber / Arbeitnehmer) geführt. Neu soll ein Gesetz die Rahmenbe­dingungen für die Pensionskasse AR regeln und ein Reglement der Verwaltungskommission als oberstem Organ der Pensionskasse die Ausgestaltung festlegen. Eine Arbeitsgruppe hatte den Auftrag, im Rahmen eines vorge­gebenen Grundkonzeptes einen Entwurf für ein neues Pensionskassegesetz zu erarbeiten.

Untenstehend finden Sie den Entwurf des Gesetzes, einen erläuternden Bericht und ergänzende Informationen der Verwaltungskommission. Sie werden gebeten, Ihre Stellungnahme zum Gesetz bis Freitag, 6. Juli 2012 im Original und als Word-Datei an die Pensionskasse AR (Alfred.Laemmler@ar.ch) zu senden.

Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen; Vernehmlassung

Der Regierungsrat hat vom Entwurf für eine Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen Kenntnis genommen und das Departement Inneres und Kultur ermächtigt, dazu ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.

Für Einzelheiten zur Vernehmlassungsvorlage verweisen wir auf den erläuternden Bericht.

Wir laden Sie ein, zur Revisionsvorlage Stellung zu nehmen. Wir ersuchen Sie, Ihre Vernehmlassung bis spätestens Montag, 7. Mai 2012 dem Departement Inneres und Kultur, Obstmarkt 1, 9102 Herisau, einzureichen. Für die fristgerechte Zustellung im Original und als Word-Datei (E-Mail: thomas.wuest@ar.ch) danken wir Ihnen zum Voraus.

Vernehmlassung Gesetz über die Mittelschulen und die tertiäre Bildung

Der Regierungsrat schickt das neu geschaffene Gesetz über die Mittelschulen und die tertiäre Bildung in die Vernehmlassung. Die Bestimmungen zu den Mittelschulen und der tertiären Bildung werden aus dem Schulgesetz gelöst und in eine eigenständige Gesetzgebung überführt. Damit wird ein weiterer Schritt zur Entflechtung der Ausserrhoder Bildungsgesetzgebung vollzogen. Inhaltlich werden die geltenden Bestimmungen weitgehend übernommen.

 

Der Entflechtungsprozess der Ausserrhoder Bildungsgesetzgebung wurde mit der neuen Berufsbildungsgesetzgebung aus dem Jahr 2007 eingeleitet. Mit der Schaffung einer eigenständigen Gesetzgebung für die Mittelschulen und die tertiäre Bildung erfolgt nun ein zweiter Schritt. Künftig werden Schulgesetz und Schulverordnung ausschliesslich Bestimmungen zur Volksschule enthalten. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass aus dem Schulgesetz zu einem späteren Zeitpunkt ein Volksschulgesetz werden kann.

 

Inhaltlich werden die heute geltenden Bestimmungen weitgehend übernommen. Neu ist, dass der Kanton Ausbildungsgänge privater Mittelschulen und Bildungseinrichtungen der tertiären Stufe anerkennen kann. Lernende und Studierende können sich dadurch künftig ein besseres Bild vom Stellenwert einer Ausbildung machen. Eine weitere Neuerung betrifft die Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer an der Kantonsschule Trogen und am Berufsbildungszentrum Herisau. Mit der Umsetzung der Personalgesetzgebung im August 2010 wurde die Maximalbesoldung im August 2010 leicht reduziert. Der Regierungsrat beabsichtigt, das Besoldungsmaximum zu erhöhen und damit die Konkurrenzfähigkeit zu wahren. Schliesslich werden in der neuen Gesetzgebung diverse Präzisierungen und Klärungen vorgenommen, insbesondere auch im Hinblick auf die Organisation und Zuständigkeiten der Kantonsschule Trogen und der kantonalen Behörden.

 

Bis zum 22. Dezember 2011 haben Parteien, Gemeinden und Verbände sowie interessierte Kreise die Möglichkeit, sich zum Gesetz über die Mittelschulen und die tertiäre Bildung zu äussern.

 

Sie werden gebeten, Ihre Stellungnahme zum Gesetz im Original und als Word-Datei an das Departementssekretariat Bildung (wenn möglich per E-Mail an isabelle.egli@ar.ch und / oder per Post) zu senden. 

 

Auf  Wunsch stellen wir Ihnen zusätzliche Exemplare per Post zu. Bestellungen richten Sie bitte an das Amtssekretariat (E-Mail: isabelle.egli@ar.ch; Tel.: 071 353 67 12).

Vernehmlassung Steuergesetz, Revision 2013 (StG Rev 13); Ausgleich der kalten Progression und Anpassungen an das Bundesrecht

Der Regierungsrat hat die Teilrevision des Steuergesetzes (StG Rev 13) zur Kenntnis genommen und das Departement Finanzen beauftragt, eine Vernehmlassung durchzuführen.

Die Kantonsratsfraktion "FDP.Die Liberalen" hat im Mai 2010 eine Motion betreffend einem jähr­lichen Ausgleich der kalten Progression bei der Besteuerung der natürlichen Personen eingereicht. An der Sitzung vom 21. Februar 2011 erklärte der Kantonsrat die Motion für erheblich. Damit wurde der Regierungsrat beauftragt, einen Vorschlag für die Änderung des Steuergesetzes auszuarbeiten.

Anlass für die StG Rev 13 ist primär die Motion für einen Ausgleich der kalten Progression. Zusätzlich werden Änderungen des Bundesrechts, welche im kantonalen Steuerrecht nachvollzogen werden müssen, in dieser Revision berücksichtigt. Es geht bei den bundesrechtlich vorgegebenen Anpas­sungen um die Besteuer­ung von Mitarbeiter-Beteiligungen, den steuerlichen Abzug von Kosten für die Drittbetreu­ung der Kinder, Mitglieder­beiträge und Zuwendungen an Parteien und die Steuerbefreiung von konzessionierten Verkehrs­unternehmen.

Sie werden gebeten, Ihre Stellungnahme zum Gesetz bis zum 16. Dezember 2011 im Original und als Word-Datei an das Departementsekretariat Finanzen zu senden.

Teilrevision Wirtschaftsförderungsgesetz; Vernehmlassung

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden unterbreitet Ihnen die Teilrevision des Gesetzes über die Wirtschaftsförderung. Damit soll einerseits die kantonale Beteiligung an der Neuen Regionalpolitik auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden, andererseits das alte Bundesgesetz über die Investitionshilfe für Berggebiete abgelöst werden.

 

Mit der Neuen Regionalpolitik (NRP), die seit Januar 2008 in Kraft ist, unterstützt der Bund Regionen bei der Bewältigung des Strukturwandels. Dank der NRP kann Appenzell Ausserrhoden die Förderung von Innovationsprojekten, die Initiierung und den Aufbau von Projekten aus verschiedenen Bereichen nach Bedarf unterstützen.

Beiliegend finden Sie den Entwurf des teilrevidierten Gesetzes und den erläuternden Bericht.

Sie werden gebeten, Ihre Stellungnahme zum Gesetz bis zum 31. Oktober 2011 im Original und als Word-Datei an das Departementsekretariat Volks- und Landwirtschaft zu senden.

Teilrevision Tourismusgesetz; Vernehmlassung

Der Regierungsrat unterbreitet Ihnen die Teilrevision des Tourismusgesetzes. Die Teilrevision geht auf eine kantonsrätliche Motion zurück, die der Kantonsrat auf Antrag des Regierungsrates erheblich erklärt hat. Herzstück der Vorlage ist der Wegfall der so genannten Förderbedürftigkeit. Nach aktueller Gesetzgebung können Beiträge nur an die Verzinsung von Darlehen gewährt werden, die für die Realisierung des Projektes aufgenommen wurden. Das Gesetz von 1976 wurde bereits in den Jahren 1993 und 2003 teilrevidiert.

Mit der Motion wurde der Regierungsrat beauftragt, das Tourismusgesetz dahingehend zu ändern, dass auch Beiträge gewährt werden können, wenn die Finanzierung von Bauvorhaben über Eigenkapitalbeschaffung oder den erzielten Cash Flow erfolgt. Mit der Umsetzung dieser Motion werden leistungsstarke, innovative Gastronomiebetriebe gefördert bzw. nicht von der Förderung ausgeschlossen.

Der Regierungsrat wie auch die Kommission Tourismus sind der Ansicht, dass die Bedürftigkeit von Gesuchstellern nicht mehr entscheidend sein darf. Neu sollen auch Projekte Förderbeiträge erhalten können, die das Vorhaben aus selbst erwirtschafteten Mitteln oder Eigenkapital finanzieren.

Beiliegend finden Sie den Entwurf des teilrevidierten Gesetzes, den erläuternden Bericht sowie weitere Unterlagen.

Sie werden gebeten, Ihre Stellungnahme zum Gesetz bis zum 31. Oktober 2011 im Original und als Word-Datei an das Departementsekretariat Volks- und Landwirtschaft zu senden. 

Vernehmlassung Steuergesetz, Revision 2013 (StG Rev 13); Ausgleich der kalten Progression und Anpassungen an das Bundesrecht

Der Regierungsrat hat die Teilrevision des Steuergesetzes (StG Rev 13) zur Kenntnis genommen und das Departement Finanzen beauftragt, eine Vernehmlassung durchzuführen.

Die Kantonsratsfraktion "FDP.Die Liberalen" hat im Mai 2010 eine Motion betreffend einem jähr­lichen Ausgleich der kalten Progression bei der Besteuerung der natürlichen Personen eingereicht. An der Sitzung vom 21. Februar 2011 erklärte der Kantonsrat die Motion für erheblich. Damit wurde der Regierungsrat beauftragt, einen Vorschlag für die Änderung des Steuergesetzes auszuarbeiten.

Anlass für die StG Rev 13 ist primär die Motion für einen Ausgleich der kalten Progression. Zusätzlich werden Änderungen des Bundesrechts, welche im kantonalen Steuerrecht nachvollzogen werden müssen, in dieser Revision berücksichtigt. Es geht bei den bundesrechtlich vorgegebenen Anpas­sungen um die Besteuer­ung von Mitarbeiter-Beteiligungen, den steuerlichen Abzug von Kosten für die Drittbetreu­ung der Kinder, Mitglieder­beiträge und Zuwendungen an Parteien und die Steuerbefreiung von konzessionierten Verkehrs­unternehmen.

Sie werden gebeten, Ihre Stellungnahme zum Gesetz bis zum 16. Dezember 2011 im Original und als Word-Datei an das Departementsekretariat Finanzen zu senden.

Vernehmlassung Gesetz über die Mittelschulen und die tertiäre Bildung

Der Regierungsrat schickt das neu geschaffene Gesetz über die Mittelschulen und die tertiäre Bildung in die Vernehmlassung. Die Bestimmungen zu den Mittelschulen und der tertiären Bildung werden aus dem Schulgesetz gelöst und in eine eigenständige Gesetzgebung überführt. Damit wird ein weiterer Schritt zur Entflechtung der Ausserrhoder Bildungsgesetzgebung vollzogen. Inhaltlich werden die geltenden Bestimmungen weitgehend übernommen.

 

Der Entflechtungsprozess der Ausserrhoder Bildungsgesetzgebung wurde mit der neuen Berufsbildungsgesetzgebung aus dem Jahr 2007 eingeleitet. Mit der Schaffung einer eigenständigen Gesetzgebung für die Mittelschulen und die tertiäre Bildung erfolgt nun ein zweiter Schritt. Künftig werden Schulgesetz und Schulverordnung ausschliesslich Bestimmungen zur Volksschule enthalten. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass aus dem Schulgesetz zu einem späteren Zeitpunkt ein Volksschulgesetz werden kann.

 

Inhaltlich werden die heute geltenden Bestimmungen weitgehend übernommen. Neu ist, dass der Kanton Ausbildungsgänge privater Mittelschulen und Bildungseinrichtungen der tertiären Stufe anerkennen kann. Lernende und Studierende können sich dadurch künftig ein besseres Bild vom Stellenwert einer Ausbildung machen. Eine weitere Neuerung betrifft die Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer an der Kantonsschule Trogen und am Berufsbildungszentrum Herisau. Mit der Umsetzung der Personalgesetzgebung im August 2010 wurde die Maximalbesoldung im August 2010 leicht reduziert. Der Regierungsrat beabsichtigt, das Besoldungsmaximum zu erhöhen und damit die Konkurrenzfähigkeit zu wahren. Schliesslich werden in der neuen Gesetzgebung diverse Präzisierungen und Klärungen vorgenommen, insbesondere auch im Hinblick auf die Organisation und Zuständigkeiten der Kantonsschule Trogen und der kantonalen Behörden.

 

Bis zum 22. Dezember 2011 haben Parteien, Gemeinden und Verbände sowie interessierte Kreise die Möglichkeit, sich zum Gesetz über die Mittelschulen und die tertiäre Bildung zu äussern.

 

Sie werden gebeten, Ihre Stellungnahme zum Gesetz im Original und als Word-Datei an das Departementssekretariat Bildung (wenn möglich per E-Mail an isabelle.egli@ar.ch und / oder per Post) zu senden. 

 

Auf  Wunsch stellen wir Ihnen zusätzliche Exemplare per Post zu. Bestellungen richten Sie bitte an das Amtssekretariat (E-Mail: isabelle.egli@ar.ch; Tel.: 071 353 67 12).

Totalrevision Finanzhaushaltsgesetz mit Einführung HRM2; Vernehmlassung

Der Regierungsrat unterbreitet Ihnen das total revidierte Finanzhaushaltsgesetz zur Stellung­nahme. Das Gesetz wurde nach 15 Jahren praktischer Erfahrung im Finanzhaushaltsrecht und im Zusammenhang mit der Einführung des neuen schweizerischen Rechnungslegungsmodels HRM2 überarbeitet. Das Departement Finanzen ist beauftragt, die Vernehmlassung durchzuführen.  

Das Gesetz beinhaltet u.a. die Vorgabe eines mittelfristig ausgeglichen Finanzhaushaltes mit einer Schulden­begrenzung, die Neugestaltung von Voranschlag, Kreditwesen und Ausgabenbestimmungen, die Einführung neuer Rechnungs­legungsvorschriften und die Schaffung einer Finanzkontrolle beim Kanton.

Beiliegend finden Sie den Entwurf des Gesetzes, Erläuterungen dazu, einen Bericht über die Totalrevision und weitere Unterlagen für das Verständnis des gesamten Finanzhaushaltrechts.

Sie werden gebeten, Ihre Stellungnahme zum Gesetz und zur Zusatzfrage bis zum 23. September 2011 im Original und als Word-Datei an das Departementsekretariat Finanzen zu senden.

Gesetz über eGovernment und Informatik; Vernehmlassung

Der Regierungsrat unterbreitet Ihnen ein neues Gesetz über eGovernment und Informatik (eGovG) zur Stellungnahme. Das Gesetz ist entstanden aufgrund einer Motion von Kantonsrat Max Koch, welche der Kantonsrat erheblich erklärt und zur Ausarbeitung eines Gesetzes an den Regierungsrat überwiesen hat. Das Departement Finanzen wurde mit der Durchführung der Vernehmlassung beauftragt. 

Das Gesetz  beinhaltet die Schaffung eines gemeinsamen Informatikzentrums für den Kanton und die Gemeinden und eine gemeinsame Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben mit einheitlichen Informatik- und Kommunikationsmitteln.

Beiliegend finden Sie den Entwurf des Gesetzes, einen erläuternden Bericht und weitere Unterlagen für das Verständnis des gesamten Bereichs Informatik und eGovernment und dessen Weiterentwicklung.

Sie werden gebeten, Ihre Stellungnahme zum Gesetzesentwurf und ggf. zum Strategiebericht bis zum 26. August 2011 im Original und als Word-Datei
an das Departementsekretariat Finanzen zu senden.

Einteilung und Verzeichnis der Kantonsstrassen

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserroden schickt die neue Einteilung und das Verzeichnis der Kantonsstrassen in die Vernehmlassung. Einzelne Strassen wurden neu eingeteilt, zudem wurden viele Strassen in den letzten Jahren aus dem Kantonsstrassennetz entlassen und an die Gemeinden abgetreten. Mit der Aktualisierung fallen auch die bisherigen drei Strassenklassen weg; neu erfolgt eine Einteilung in Hochleistungsstrassen (HLS), Hauptverkehrsstrassen (HVS), Regionalverbindungsstrassen (RVS) und Lokalverbindungsstrassen (LVS).

Die Ausserrhoder Gemeinden, die Verkehrspolizei und die beiden Nachbarkantone St. Gallen und Appenzell Innerrhoden sind eingeladen, bis zum 15. April 2011 dazu Stellung zu nehmen (Departement Bau & Umwelt, Kasernenstrasse 17A, 9102 Herisau).

Teilrevision Bauverordnung im Bereich Wärmedämmung und Ausnutzung (BauV)

Für energetisches Bauen in Appenzell Ausserrhoden werden die Ausnützungs- und Baumassenziffern als einschränkend empfunden. Um Wärmedämmungen über die Minimalanforderungen hinaus nun nicht mehr zu benachteiligen, schickt der Regierungsrat eine Teilrevision der Bauverordnung im Bereich Wärmedämmung und Ausnutzung in die Vernehmlassung. Der Berechnung der Ausnützungs- und Baumassenziffer soll damit ganz im Sinne der MuKEn ein Aussenmass von 35 cm zugrunde gelegt werden. Aussendämmungen, die dieses Mass übersteigen, sollen damit nicht mehr zu Lasten der Ziffern gehen.

Parteien, Gemeinden und Verbände sowie interessierte Kreise können bis zum 31. März 2011 dazu Stellung nehmen (Departement Bau und Umwelt, Kasernenstrasse 17A, 9102 Herisau).

Kantonales Geoinformationsgesetz (GeoIG)

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat den Entwurf für das kantonale Geoinformationsgesetz zur Vernehmlassung freigegeben. Zusammen mit dem Bundesgesetz über Geoinformation soll das kantonale Gesetz den Bereich der Geoinformation erstmals nach einheitlichen Gesichtspunkten umfassend regeln.

Parteien, Gemeinden und Verbände sowie interessierte Kreise können bis zum 28. Januar 2011 dazu Stellung nehmen (elektronisch oder schriftlich, mit untenstehendem ausgefüllten Formular an Bau.Umwelt@ar.ch oder Departement Bau und Umwelt, Kasernenstrasse 17A, 9102 Herisau).

Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches betr. Kindes- und Erwachsenenschutz

Mit Beschluss vom 21. September 2010 hat der Regierungsrat vom Entwurf für eine Teilrevision des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches betr. Kindes- und Erwachsenenschutz Kenntnis genommen und das Departement Inneres und Kultur ermächtigt, dazu ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen

Wir laden Sie ein, zum vorliegenden Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen. Wir ersuchen Sie, Ihre Vernehmlassung bis spätestens Freitag, 14. Januar 2011 dem Departement Inneres und Kultur, Obstmarkt 1, 9102 Herisau, einzureichen.

Kantonaler Richtplan: Nachführungen 2010

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat an seiner Sitzung vom 15. Juni 2010 beschlossen, die Vernehmlassung für die Nachführungen 2010 des kantonalen Richtplans zu eröffnen. Eingeladene Kreise (gemäss Verteilliste) können ihre Stellungnahme bis zum 15. September 2010 beim Departement Bau und Umwelt, Kasernenstrasse 17A, 9102 Herisau, einreichen.

Der kantonale Richtplan wurde letztmals im Jahre 2006 nachgeführt. Eine erneute Nachführung drängte sich einerseits auf, weil das Agglomerationsprogramm St. Gallen / Arbon-Rorschach vom Bund und den Kantonen St. Gallen, Thurgau und Appenzell Ausserrhoden mittlerweile genehmigt wurde. Andererseits hat das Ausserrhoder Departement Bau und Umwelt die Erarbeitung der Gefahrenhinweiskarten und Gefahrenkarten kantonsweit abgeschlossen. So legt die Richtplannachführung 2010 den Fokus auf die Aufnahme des Agglomerationsprogramms und die Anpassung des Kapitels Naturgefahren im Register Landschaft

Totalrevision des Gesetzes über den Sonntagsladenschluss

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 6. Juli 2010 beschlossen, die Vernehmlassung für die Totalrevision des Sonntags-Ladenschlussgesetzes zu eröffnen.

Eingeladene Kreise (gemäss Verteilliste) können ihre Stellungnahme bis zum 17. September 2010 beim Departement Volks- und Landwirtschaft, Regierungsgebäude, 9102 Herisau, einreichen.

Mit der Revision soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit Geschäfte an bis zu vier Sonntagen pro Jahr bewilligungsfrei öffnen können. Das Gesetz über den Sonntags-Ladenschluss stammt aus dem Jahre 1920. Zum damaligen Zeitpunkt und auch während vieler Jahrzehnte danach war das Öffnen von Verkaufsgeschäften an Sonntagen nur ein kleines Bedürfnis. Eine Sonderregelung, wonach der Sonntagsverkauf während gewisser Tagesstunden durch die Gemeinderäte bewilligt werden kann, wurde daher abschliessend auf einzelne Verkaufsstellen beschränkt.

Im vorliegenden Entwurf wird nun die notwendige gesetzliche Grundlage für die Umsetzung der von den eidgenössischen Räten Ende 2007 beschlossenen Änderung des Arbeitsgesetzes betreffend die Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit ("Initiative Wasserfallen") geschaffen. Dabei soll die Kompetenz zur Bezeichnung von vier Sonntagen pro Jahr, an denen in Verkaufsgeschäften künftig Arbeitnehmende ohne Sonderbewilligung beschäftigt werden dürfen, an den Regierungsrat und die Gemeinden delegiert werden. Vorgesehen ist, dass der Regierungsrat zwei Sonntage im Dezember (Adventsverkäufe) fixiert und die Festlegung von zwei weiteren Sonntagsverkäufen in der Kompetenz der jeweiligen Gemeinde liegt.

Gesetzesentwürfe zur Spitalplanung und Spitalfinanzierung

Mit Beschluss vom 29. Juni 2010 hat der Regierungsrat von den Entwürfen des teilrevidierten Gesundheitsgesetzes und des neuen Spitalverbundgesetzes Kenntnis genommen und das Departement Gesundheit ermächtigt, das Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Stellungnahmen können bis am Freitag, 10. September 2010 beim Departement Gesundheit, Kasernenstrasse 17, 9102 Herisau, eingereicht werden.Mit Beschluss vom 29. Juni 2010 hat der Regierungsrat von den Entwürfen des teilrevidierten Gesundheitsgesetzes und des neuen Spitalverbundgesetzes Kenntnis genommen und das Departement Gesundheit ermächtigt, das Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Stellungnahmen können bis am Freitag, 10. September 2010 beim Departement Gesundheit, Kasernenstrasse 17, 9102 Herisau, eingereicht werden.

Leitbild und Konzept öffentlicher Regionalverkehr

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2010 beschlossen, die Vernehmlassung für das Leitbild und Konzept öffentlicher Regionalverkehr zu eröffnen. Eingeladene Kreise (gemäss Verteilliste) können ihre Stellungnahme bis zum 5. September 2010 beim Departement Volks- und Landwirtschaft, Regierungsgebäude, 9102 Herisau, einreichen.
 
Die Bahn- und Busangebote sollen ausgebaut werden. Der Regierungsrat hat vom Leitbild und Konzept öffentlicher Regionalverkehr Appenzell Ausserrhoden
Kenntnis genommen und schickt es in die Vernehmlassung. Das Angebot soll bis 2016 moderat erhöht werden. Grundsätzlich wird das Angebotsniveau des Fahrplanes
2010 beibehalten. Einige Linien werden vertieft überprüft, da entweder der Kostendeckungsgrad zu niedrig ist oder der Schwellenwert für die Nachfrage nicht erreicht wird.

Kantonales Strassenbau- und Investitionsprogramm 2011 – 2014

Mit dem neuen Strassengesetz hat der Kanton ein Strassenbauprogramm eingeführt. Dieses Instrument ermöglicht einen vertieften politischen Entscheidungsprozess über die Zielrichtung und Priorisierung der Investitionen im Strassenbau. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat nun an seiner Sitzung vom 22. Juni beschlossen, die Vernehmlassung zum ersten Kantonalen Strassenbauprogramm 2011 - 2014 zu eröffnen. Interessierte Kreise können ihre Stellungnahme bis zum 3. September 2010 beim Departement Bau und Umwelt, Kasernenstrasse 17A, 9102 Herisau, einreichen.


Teilrevision Energiegesetz (EnG)

Änderungen im eidgenössischen Energiegesetz sowie in den von der Konferenz der Energiedirektoren (EnDK) verabschiedeten harmonisierten Mustervorschriften im Energiebereich (MuKEn) erfordern die Anpassung der kantonalen Energiegesetzgebung.

Gesetzliche Änderungen drängen sich aber auch aufgrund des gültigen kantonalen Energiekonzepts 2008 - 2015 auf. Die Revision wird zudem genutzt, um eine gesetzliche Grundlage für einen Energiefonds zu schaffen. Der Energiefonds bezweckt die Sicherstellung der Finanzierung von energiepolitischen Fördermassnahmen.

Bis zum 18. Dezember 2009 haben Parteien, Gemeinden und Verbände sowie interessierte Kreise die Möglichkeit, sich zum Entwurf des Energiegesetzes äussern.

Teilrevision der Kantonsverfassung und Gerichtsorganisationsgesetz

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat an seiner Sitzung vom 5. Mai 2009 beschlossen, die Vernehmlassung für eine Teilrevision der Kantonsverfassung und ein neues Gerichtsorganisationsgesetz zu eröffnen. Diese beiden Projekte dienen der Umsetzung der eidgenössischen Prozessordnungen, welche auf den 1. Januar 2011 in Kraft treten. Sie sind eingeladen, Ihre Stellungnahme bis zum Freitag, 31. August 2009 bei der Kantonskanzlei, Regierungsgebäude, 9102 Herisau, einzureichen.

Archivgesetz

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat an seiner Sitzung vom 31. März 2009 beschlossen, die Vernehmlassung für das Archivgesetz zu eröffnen. Sie sind eingeladen, Ihre Stellungnahme bis zum 6. Juni 2009 bei der Kantonskanzlei, Regierungsgebäude, 9102 Herisau einzureichen.

Das Archivgesetz regelt sämtliche für die Archivierung relevanten Belange gemäss den Richtlinien des Internationalen Archivrates (ICA) vom Jahr 2006. Das Archivgesetz regelt das öffentliche Archivwesen im Kanton nach einheitlichen Grundsätzen. Die Bestimmungen über die Sicherung von Doku­menten und Archivgut (Art. 4 - Art. 9) sowie über die Nutzung des Archivgutes (Art. 10 - 14) sind gleichermas­sen auf Kantons- und Gemeindeebene gültig.

Weiter regelt das Archivgesetz Organisation und Tätigkeit der Archive von Kanton und Gemeinden, indem es verbind­liche Normen setzt und klare Zuständigkeiten benennt. Gemeindearchive und Staatsarchiv sorgen für eine koordinierte Archivierung, womit unnötige Mehrfachüberlieferungen vermieden werden. Die Koordination der dokumentarischen Überlieferung erfolgt in Zusammenarbeit von Staatsarchiv und Kantonsbibliothek.

Einführungsgesetze zur Schweizerischen Strafprozess- und zur Schweizerischen Zivilprozessordnung

Die Schweizerische Strafprozessordnung wird ab dem 1. Januar 2011 die 26 kantonalen Strafprozessordnungen ersetzen. Ebenfalls am 1. Januar 2011 wird die neue Schweizerische Zivilprozessordnung in Kraft treten. Damit soll die bisherige Rechtszersplitterung auf dem Gebiete des Prozessrechts in der Schweiz beseitigt und mehr Rechtssicherheit geschaffen werden.

Für die Umsetzung der den Kantonen vorbehaltenen Kompetenzen soll je ein kantonales Einführungsgesetz zu den eidgenössischen Prozessordnungen erlassen werden.

Bis zum 4. Dezember 2009 haben Parteien, Gemeinden und Verbände sowie interessierte Kreise die Möglichkeit, sich zu den Entwürfen der beiden Einführungsgesetze zu äussern.

Vernehmlassung zur künftigen Subventionierung von "Konzert und Theater St.Gallen" eröffnet

Die Regierungen der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen und Thurgau haben eine Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich der Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung (IKZAV Kultur SG) ausgehandelt. Diese hätte zur Folge, dass Appenzell Ausserrhoden statt wie bisher 200'000 Franken neu 1,5 Millionen Franken an den Kanton St.Gallen für den Betrieb von "Konzert und Theater St. Gallen" zahlen würde. Die Ausserrhoder Gemeinden würden von ihren bisherigen Beiträgen (rund 150'000) entlastet. Der Ausserrhoder Regierungsrat hat dazu die entsprechende Vernehmlassung eröffnet, die bis zum 15. Juni 2010 dauern wird.

Kantonskanzlei
Regierungsgebäude
9102 Herisau

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