Appenzell Ausserrhoden

Volksdiskussionen

Grundlagen

Über Verfassungs- und Gesetzesvorlagen aber auch bei anderen wichtigen Geschäften wird nach der ersten Lesung des Kantonsrates eine Volksdiskussion durchgeführt.

Im Rahmen der Volksdiskussion kann, wer im Kanton wohnt, schriftliche Anträge einreichen (Art. 56 der Kantonsverfassung, bGS 111.1).

Die Frist für das Einreichen wird jeweils im Amtsblatt und im Internet veröffentlicht oder kann bei der Kantonskanzlei telefonisch nachgefragt werden.

Wer sein Anliegen persönlich vor dem Rat vertreten will (Art. 31 der Geschäftsordnung des Kantonsrates, bGS 141.2), muss sich spätestens eine Woche vor der betreffenden Kantonsratssitzung bei der Kantonskanzlei telefonisch, schriftlich oder per Mail melden.

Sitzungsdaten

Kantonskanzlei
Regierungsgebäude
9102 Herisau

Tel.: 071 353 61 11
Fax: 071 353 68 64

Bürozeiten:
07.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.30 Uhr

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