Appenzell Ausserrhoden

Hängige Volksinitiativen

Volksinitiative "Für gleich lange Spiesse beim Nichtraucherschutz"

Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen ist seit dem 1. Mai 2010 in Kraft. Das Bundesrecht schreibt vor, dass in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen, das Rauchen verboten ist. Geraucht werden darf nur in abgetrennten und genügend belüfteten Raucherzimmern (Fumoirs). Die Voraussetzungen für das Einrichten von Fumoirs sind in der Verordnung des Bundes zum Schutz vor Passivrauchen beschrieben.

Das Ausserrhoder Stimmvolk hat am 25. November 2007 mit grossem Mehr dem kantonalen Gesundheitsgesetz zugestimmt. Darin war für kleine Gastronomiebetriebe (kleiner als 80m2) bis Ende 2010 eine Übergangsfrist vorgesehen. Seit dem 1. Januar 2011 sind auch diese kleinen Raucherlokale in Appenzell Ausserrhoden nicht mehr zulässig.

Am 21. Januar 2011 hat der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden das Zustandekommen der Volksinitiative „Für gleich lange Spiesse beim Nichtraucherschutz“ festgestellt, die unter der Leitung von Gastro Appenzellerland mit 1'695 gültigen Unterschriften eingereicht wurde. Die Initiative verlangt eine Anpassung des Ausserrhoder Gesundheitsgesetzes an die Eidgenössischen Gesetze. Dabei geht es darum, dass das Rauchverbot für kleine Gastrobetriebe (kleiner als 80m2) auf Gesuch hin aufgehoben wird.

Der Regierungsrat wird dem Kantonsrat zur Initiative Bericht und Antrag erstatten. Offen bleibt die Gültigkeit der Initiative, die durch den Kantonsrat festgestellt wird.

Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung - SchweizerInnen und AusländerInnen gleich behandeln!

Reiche Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz nicht erwerbstätig sind, können auf der Basis der Lebenshaltungskosten pauschal besteuert werden.

Die SP des Kantons Appenzell Ausserrhoden reichte die Volksinitiative "zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung - SchweizerInnen und AusländerInnen gleich behandeln!" ein. Diese verlangt die Streichung des folgenden Artikels des kantonalen Steuergesetzes:

Artikel 16, Besteuerung nach dem Aufwand, Absatz 2:

Haben diese Personen das Schweizer Bürgerrecht nicht, steht ihnen das Recht auf Entrichtung der Steuer nach dem Aufwand auch weiterhin zu.

Am 6. Juli 2010 stellte der Regierungsrat fest, dass die Initiative zustande gekommen ist. Mit Bericht vom 1. März 2011 beantragte er dem Kantonsrat die Ablehnung der Volksinitiative und unterbreitete diesem gleichzeitig einen Gegenvorschlag. Der Kantonsrat ist den Anträgen des Regierungsrates in erster Lesung gefolgt (Sitzung vom 6. Juni 2011; vgl. Amtsblatt Nr. 23 vom 10. Juni 2011, Seite 656 ff.).

Der Kantonsrat ist den Anträgen des Regierungsrates und der vorberatenden parlamentarischen Kommission in zweiter Lesung gefolgt (Sitzung vom 24. Oktober 2011; vgl. Amtsblatt Nr. 43 vom 28. Oktober 2011, Seite 1242 ff.) und empfiehlt den Stimmberechtigten mit 39:16 Stimmen bei 7 Enthaltungen, die Volksinitiative abzulehnen und dem Gegenvorschlag zuzustimmen.

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