Appenzell Ausserrhoden

Hängige Volksinitiativen

Volksinitiative "Für gleich lange Spiesse beim Nichtraucherschutz"

Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen ist seit dem 1. Mai 2010 in Kraft. Das Bundesrecht schreibt vor, dass in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen, das Rauchen verboten ist. Geraucht werden darf nur in abgetrennten und genügend belüfteten Raucherzimmern (Fumoirs). Die Voraussetzungen für das Einrichten von Fumoirs sind in der Verordnung des Bundes zum Schutz vor Passivrauchen beschrieben.

Das Ausserrhoder Stimmvolk hat am 25. November 2007 mit grossem Mehr dem kantonalen Gesundheitsgesetz zugestimmt. Darin war für kleine Gastronomiebetriebe (kleiner als 80m2) bis Ende 2010 eine Übergangsfrist vorgesehen. Seit dem 1. Januar 2011 sind auch diese kleinen Raucherlokale in Appenzell Ausserrhoden nicht mehr zulässig.

Am 21. Januar 2011 hat der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden das Zustandekommen der Volksinitiative „Für gleich lange Spiesse beim Nichtraucherschutz“ festgestellt, die unter der Leitung von Gastro Appenzellerland mit 1'695 gültigen Unterschriften eingereicht wurde. Die Initiative verlangt eine Anpassung des Ausserrhoder Gesundheitsgesetzes an die Eidgenössischen Gesetze. Dabei geht es darum, dass das Rauchverbot für kleine Gastrobetriebe (kleiner als 80m2) auf Gesuch hin aufgehoben wird.

Der Regierungsrat wird dem Kantonsrat zur Initiative Bericht und Antrag erstatten. Offen bleibt die Gültigkeit der Initiative, die durch den Kantonsrat festgestellt wird.

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