Kantonale Ergänzungswahl, eidgenössische und kantonale Volksabstimmung vom 11. März 2012
Ergebnisse vom 11. März 2012
Die Endergebnisse können aus dem Amtsblatt Nr. 11 vom 16. März 2012 (S. 339-346)Download und öffnen von 20120316.pdf entnommen werden.
Edikt Kantonale Ergänzungswahl und Volksabstimmung vom 11. März 2012
Kantonale Ergänzungswahl - Obergericht
Oberrichter Christian Nänny, Bühler, scheidet auf Ende des Amtsjahres 2011/2012 altershalber aus dem Obergericht aus. Für den Rest der vierjährigen Amtsdauer (2011 bis 2015) wird deshalb eine Ergänzungswahl vorgenommen. Amtsantritt ist am 1. Juni 2012.
Sie wählen gültig, wenn Sie:
- den leeren amtlichen Wahlzettel nur handschriftlich ausfüllen;
- den ausgefüllten amtlichen Wahlzettel oder statt dessen den vorgedruckten nicht amtlichen Wahlzettel ins amtliche Stimmkuvert legen;
- den Namen nur einer Person auf dem Wahlzettel stehen haben;
- keine Kennzeichnungen oder ehrverletzende Äusserungen auf dem Wahlzettel anbringen;
- bei der brieflichen Stimmabgabe den Wahlzettel ins Stimmkuvert legen und das Stimmkuvert und den Stimmausweis rechtzeitig der Gemeindekanzlei zukommen lassen.
Der derzeit bekannte Kandidat für die Ergänzungswahl ist:
Blaser Hanspeter, Eidg. Dipl. Versicherungsfachmann, Herisau
Volksinitiative "Abschaffung der Pauschalbesteuerung - SchweizerInnen und AusländerInnen gleich behandeln!" und Gegenvorschlag des Kantonsrates
Am 28. April 2010 reichte die Sozialdemokratische Partei (SP) Appenzell Ausserrhoden die Volksinitiative «Abschaffung der Pauschalbesteuerung – SchweizerInnen und AusländerInnen gleich behandeln!» ein. Die Initiative verlangt die ersatzlose Streichung von Artikel 16 Absatz 2 des kantonalen Steuergesetzes (StG; bGS 621.11). Nach dieser Bestimmung haben Personen ohne Schweizer Bürgerrecht das Recht, anstelle der Einkommens- und Vermögenssteuer eine Steuer nach dem Aufwand zu entrichten, wenn sie in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausüben. Die Initiative ist mit 487 gültigen Unterschriften zustande gekommen.
Der Kantonsrat behandelte die Initiative in zwei Lesungen am 6. Juni 2011 und am 24. Oktober 2011. In der Schlussabstimmung lehnte der Kantonsrat die Initiative mit 44:17 Stimmen bei 1 Enthaltung ab und stellte ihr mit 49:12 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Gegenvorschlag gegenüber. Der Gegenvorschlag behält die Pauschalsteuer bei, verschärft aber die Bemessung der Steuerfaktoren.
Die Volksinitiative und der Gegenvorschlag des Kantonsrates gelangen gleichzeitig zur Abstimmung.
Eidgenössische Volksabstimmung
Es gelangen fünf eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung:
- Volksinitiative vom 18. Dezember 2007 «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!»;
- Volksinitiative vom 29. September 2008 «Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)»;
- Volksinitiative vom 26. Juni 2009 «6 Wochen Ferien für alle»;
- Bundesbeschluss vom 29. September 2011 über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke (Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls») und
- Bundesgesetz vom 18. März 2011 über die Buchpreisbindung (BuPG).
Weiterführende Informationen finden Sie auf:
http://www.ch.ch/abstimmungen_und_wahlen/01253/02443/index.html?lang=deÖffnet Link in neuem Fenster

