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Abteilung Ausbildungs- und Studienbeiträge

Haben Sie Fragen zur Ausbildungs- und Studienfinanzierung? Bei uns sind Sie richtig.

Wir prüfen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen den Anspruch auf Ausbildungs- und Studienbeiträge (Stipendien und/oder Darlehen; nachfolgend Ausbildungsbeiträge genannt) für nachobligatorische Ausbildungen sowohl auf der Sekundarstufe II (weiterführende Schulen und berufliche Grundbildung) wie auch auf der Tertiärstufe (Hochschulen, höhere Berufsbildung). Die Ausbildungsförderung richtet sich an beitragsberechtigte Personen mit einem ausbildungsbeitragsrechtlich nachgewiesenen finanziellen Bedarf. Der anspruchsberechtigte Bezügerinnen- und Bezügerkreis beschränkt sich auf rund 6,5% aller in einer nachobligatorischen Ausbildung stehenden Personen. Die Ausbildungsbeiträge des Kantons Appenzell Ausserrhoden sind Teil der kantonalen Bildungspolitik.


Zusätzliche Informationen

Abteilung Ausbildungs- und Studienbeiträge

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 23