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Der Bundesrat hat die Vorschriften bezüglich der Brennstoffe für kleine Holzfeuerungen gelockert und die Luftreinhalte-Verordnung LRV revidiert. Neu dürfen Privatpersonen Reste von unbehandeltem Massivholz aus Schreinereien sowie unbehandeltes gebrauchtes Holz aus Garten und Landwirtschaft in ihren eigenen Öfen verbrennen.
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