Ein Gesetz zur Durchsetzung der bestehenden verfassungsrechtlichen Ansprüche
Die Bundesverfassung garantiert die Gleichstellung von Frau und Mann und den Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit seit 1981. Auf der Basis des Verfassungsartikels wurden einige Gesetze angepasst, so zum Beispiel das neue Eherecht, das 1985 eingeführt wurde, die gleichberechtigte Partnerschaft, sowie die gemeinsame Verantwortung von Frau und Mann für die Pflege und Erziehung der Kinder sowie den Familienunterhalt.
In Sachen Lohngleichheit bewegte sich in dieser Zeit nicht viel. Zwischen 1981 und 1990 hat sich die Schere zwischen Frauen- und Männerlöhnen gerade mal um rund 1 % verringert. Dies wollten die Initiantinnen des landesweiten Frauenstreiks «Wenn Frau will, steht alles still» vom 14. Juni 1991 nicht länger hinnehmen und mobilisierten am 10. Jahrestag des Verfassungsartikels eine halbe Million Frauen und Männer. Die hier entstandene Bewegung, die auch internationale Beachtung fand, führte dazu, dass das Gleichstellungsgesetz angegangen wurde und 1996 in Kraft trat.