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Kantonale Arbeitslosenkasse (ALK)

Die Arbeitslosenkassen sind innerhalb der Arbeitslosenversicherung (ALV) zuständig für die Berechnung und Auszahlung sämtlicher Geldleistungen. Jeder Kanton ist zur Führung einer kantonalen Arbeitslosenkasse verpflichtet. Zusätzlich stehen den Versicherten verschieden private Arbeitslosenkassen wie beispielsweise diejenigen der Gewerkschaften UNIA oder SYNA zur Verfügung. Die Versicherten sind in der Wahl ihrer Kasse grundsätzlich frei.

Die Arbeitslosenkasse Appenzell Ausserrhoden ist für alle Versicherten zuständig, die im Kanton wohnen und sich im Rahmen ihrer Anmeldung bei der ALV nicht für eine private Kasse entscheiden. Sie erbringt folgende Dienstleistungen:

Stellensuchende

  • Beratung über sämtliche Geldleistungen der ALV an arbeitslose Personen
  • Berechnung und Auszahlung von Arbeitslosenentschädigung
  • Berechnung und Auszahlung von Insolvenzentschädigung
  • Finanzierung von arbeitsmarktlichen Massnahmen

Arbeitgeber

  • Beratung über sämtliche Geldleistungen der ALV an Arbeitgeber
  • Berechnung und Auszahlung von Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung

Wichtiger Hinweis für Arbeitgeber: Die Auszahlung von Kurzarbeits- und Schlechtwetter-entschädigung ist nur aufgrund eines Vorentscheides der kantonalen Amtsstelle (KAST) möglich. Fragen zur Anspruchsberechtigung und Gesuche sind deshalb an die KAST zu richten.

Besucher ALK

Persönliche Termine bei der Arbeitslosenkasse sind nur auf telefonische Voranmeldung oder auf Einladung möglich. Für eine Terminanfrage wenden Sie sich bitte an 071 353 64 53. 

Zusätzliche Informationen

Arbeitslosenversicherung AR

Arbeitslosenkasse
Obstmarkt 1
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 53