Inhalt

Akkreditierung Medienschaffende

Seit Sommer 2019 ist das neue Kantonsratsgesetz in Kraft. Das Kantonsratsgesetz hält unter Art. 29 Abs. 1 fest: «Medienschaffende, die als ständige Berichterstatterinnen und Berichterstatter die Arbeit des Kantonsrates verfolgen, melden sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der Kantonskanzlei. Diese führt ein Register.»

Um als Medienschaffende akkreditiert zu werden, können Sie untenstehendes Formular ausfüllen.

  • Melden Sie uns denjenigen Personen, die regelmässig aus dem Kantonrat berichten. So müssen sich diese Medienschaffenden nicht vor jeder Kantonsratssitzung registrieren lassen.
  • Falls es auf Ihren Redaktionen zu personellen Änderungen kommt, sind wir froh um zeitige Information an kommunikation@clutterar.ch.
  • Medienschaffende, die ausnahmsweise oder zum ersten Mal aus dem Kantonsrat berichten, müssen sich auch akkreditieren.

Akkreditierungsformular

Zusätzliche Informationen

Kantonsrat Appenzell Ausserrhoden

Obstmarkt 3
9102 Herisau