Naturschutzbeiträge
Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen haben folgende Möglichkeiten landwirtschaftliche Kulturen im naturschützerischen Sinne mit Entschädigungen zu bewirtschaften:
Naturschutzbeiträge gemäss Art. 18 Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG)
Gesetzliche Grundlagen für Entschädigungen nach:
Anmeldung
Gesuche um Ausrichtung von Naturschutzbeiträgen sind an die Fachstelle Natur und Landschaft zu richten.
Internetportale
Abteilung Direktzahlungen und Tierzucht
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Gabriel Grünenfelder
Regierungsgebäude - 9102 Herisau
- T: +41 71 353 67 58