Inhalt
Anmeldung Jagdpatent
Bezug Jagdpatent 2023
Folgende Unterlagen, Leistungen sind bis 10. April 2023 einzureichen, bzw. zu erbringen:
- Patentanmeldung
- Anzahlung von CHF 100.--
- Versicherungsnachweis (Kopie zwingend beilegen)
Treffsicherheitsnachweis 2023
Der Treffsicherheitsnachweis ist bis spätestens 30. Juni 2023 per Post oder per E-Mail (manuela.nagel@ar.ch) unaufgefordert bei der Jagdverwaltung einzureichen.
Jagdzeiten 2023
(vorbehältlich Entscheid Jagdkommission und Beschluss Regierungsrat im Juni)
- Hochjagd 1. Jagdperiode: Freitag, 01. Sept. - Samstag, 23. Sept. 2023
- Hochjagd 2. Jagdperiode: Montag, 06. Nov. - Samstag, 25. Nov. 2023
- Niederjagd / Reh Ansitzjagd: Montag, 04. Sept. - Samstag, 23. Sept. 2023
- Niederjagd / Reh ordentliche Jagd: Montag, 25. Sept. - Samstag, 04. Nov. 2023
Anmeldung zum Bezug Jagdpatent Appenzell Ausserrhoden 2023
Wir laden Sie ein, sich mit dem Anmeldeformular bis spätestens am 10. April 2023 für die Jagdsaison 2023/2024 anzumelden. Die Anmeldung kann online über www.ar.ch (im Suchfeld "Jagdpatent" eingeben), per E-Mail an manuela.nagel@ar.ch oder per Post an die Jagdverwaltung erfolgen. Bewerberinnen und Bewerber, welche im Kanton Appenzell Ausserrhoden zum ersten Mal ein Jagdpatent beziehen möchten, müssen ein unterschriebenes Anmeldeformular schriftlich bei der Jagdverwaltung einreichen.
Gleichzeitig mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von pauschal CHF 100.- an das Amt für Finanzen des Kanton Appenzell Ausserrhoden, 9100 Herisau, PC-Konto 90-2483-0, IBAN CH27 0900 0000 9000 2483 0, Vermerk "Jagdpatent 2023" zu leisten. Dieser Betrag gilt, ungesehen ob Sie die Niederjagd einzeln, die Hochjagd einzeln oder die Nieder- und Hochjagd ausüben möchten. Ohne geleistete Anzahlung bis spätestens 10. April 2023 ist Ihre Patentanmeldung ungültig. Die Anzahlung wird bei der Verrechnung der gesamten Patentgebühren berücksichtigt. Die Rechnungstellung erfolgt zusammen mit dem Versand des Jagdpatentes.
Jagdhaftpflichtversicherung
Es besteht die Möglichkeit, die obligatorische Jagdhaftpflichtversicherung via Jagdverwaltung AR abzuschliessen. Die Versicherungsprämie beträgt CHF 30.- für die Jagd in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Wenn Sie über eine private Jagdhaftpflichtversicherung verfügen, ist dies bei der Anmeldung zwingend und jährlich mittels einem aktuellen Versicherungsnachweis nachzuweisen (Kopie genügt). Wird bis Anmeldeschluss kein Versicherungsnachweis eingereicht, wird Ihnen ohne Rücksprache die Kollektivversicherung in Rechnung gestellt.
Treffsicherheitsnachweis
Gemäss Beschluss der Jagdkommission AR vom 10. Dezember 2014 umfasst der obligatorische Treffsicherheitsnachweis sowohl den Kugel- wie auch den Schrotschuss. Der Nachweis für beide Programme ist bis spätestens 30. Juni 2023 per Post oder per E-Mail manuela.nagel@ar.ch unaufgefordert bei der Jagdverwaltung einzureichen.