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Im historischen Umfeld

Historisch gewachsene oder einheitlich geplante Siedlungsteile wie Dörfer, Weiler und Quartiere, welche in ihrer Ausprägung eine Besonderheit darstellen und weitgehend erhalten geblieben sind, werden als Ortsbilder bezeichnet. Hier geht es schwergewichtig um die Erfassung und Bewertung einer Siedlungseinheit, ihrer Strukturen und der einzelnen Elemente.

Ziel ist dabei der Schutz und die Pflege der wertvollen Objekte sowie die Erhaltung der Qualität und der prägenden Merkmale. Erhaltung bezieht sich nicht nur auf die bauliche Substanz, sondern auch auf die Funktionen des Ortes. Es geht um die Erneuerung und Gestaltung der Bauten, der Aussenräume und des Ortsbildes als Ganzes. Dabei sind die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und rechtlichen Bedingungen zu beachten. In Appenzell Ausserrhoden obliegt die Wahrung von historischen Bauten respektive historisch gewachsenen Siedlungsteilen sowohl den Gemeinden als auch dem Kanton. Grundsätzlich sind die Gemeinden, analog der Situation beim Baubewilligungsverfahren,für die Objekte innerhalb der Bauzone zuständig. Bei Objekten, die ausserhalb der Bauzone liegen sowie Vorhaben in kantonalen Schutzzonen und in Ortsbildern von nationaler Bedeutung ist eine Beurteilung durch die Abteilung Raumentwicklung notwendig.