Inhalt
Anmeldung Jagdpatent
Treffsicherheitsnachweis 2021
Aufgrund der aktuellen Lage ist die Vorgehensweise zur Erfüllung des Treffsicherheitsnachweises 2021 noch nicht entschieden.
Die Jagdverwaltung empfiehlt den Jägerinnen und Jägern, jede Gelegenheit zur Erfüllung des Schiessnachweises 2021 wahrzunehmen.
Jagdzeiten 2021
Damit die Hochjagd nicht allzu sehr die Brunftzeit tangiert, beginnt neu die Hochjagd am Mittwoch, 1. September und endet 3 Wochen später am Dienstag, 21. September. Die Niederjagd beginnt wie in den Vorjahren am Montag, dieses Jahr am 6. September.
- Hochjagd erste Jagdperiode: 1. September 2021 – 21. September 2021
- Hochjagd zweite Jagdperiode: 8. November 2021 – 27. November 2021
- Niederjagd / Reh Ansitzjagd: 6. September 2021 – 25. September 2021
- Niederjagd / Reh ordentliche Jagd: 27. September 2021 – 6. November 2021
Anmeldung zum Bezug des Jagdpatentes 2021
Wir laden Sie ein, sich mit dem Anmeldeformular bis spätestens am 10. April 2021 für die Jagdsaison 2021/2022 anzumelden. Die Anmeldung kann per Post an die Jagdverwaltung oder (mit eingescanntem Anmeldeformular) per E-Mail erfolgen. Bewerberinnen oder Bewerber, die im Kanton Appenzell Ausserrhoden zum ersten Mal ein Jagdpatent beziehen möchten, müssen ein Original des unterschriebenen Anmeldeformulars schriftlich an die Jagdverwaltung einreichen.
Gleichzeitig mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von pauschal Fr. 100.-- an das Amt für Finanzen des Kanton Appenzell Ausserrhoden, 9100 Herisau, PC-Konto 90-2483-0, IBAN CH27 0900 0000 9000 2483 0, Vermerk "Jagdpatent 2021" zu leisten. Dieser Betrag gilt, ungesehen ob Sie die Niederjagd einzeln, die Hochjagd einzeln oder die Nieder- und Hochjagd ausüben möchten. Die geleistete Anzahlung wird bei der Verrechnung der gesamten Patentgebühren berücksichtigt. Die Rechnungstellung erfolgt zusammen mit dem Versand des Jagdpatentes.
Versicherung: Es besteht die Möglichkeit, die obligatorische Jagdhaftpflichtversicherung via Jagdverwaltung AR abzuschliessen. Die Versicherungsprämie beträgt Fr. 30.-- für die Jagd in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Wenn Sie über eine private Jagdhaftpflichtversicherung verfügen, ist dies bei der Anmeldung zwingend mit einem aktuellen Versicherungsnachweis mitzuteilen (Kopie genügt). Wenn bei der Anmeldung eine Unsicherheit bezüglich einer gültigen Versicherung besteht, werden wir Ihnen ohne Rücksprache die Kollektivversicherung in Rechnung stellen.