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Gewerblicher Verkehr mit Sonderabfällen

Sonderabfall [S] und andere kontrollpflichtige Abfälle mit und ohne Begleitscheinpflicht [akb und ak] dürfen nur an ein Entsorgungsunternehmen abgegeben werden, welches vom Kanton eine Bewilligung zur Entgegennahme dieses Abfalles hat. Ein bewilligtes Abfallunternehmen und den entsprechenden Abfallcode finden Sie unter www.veva-online.admin.ch.

Weitere Informationen

Die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) regelt den Transport der beiden Abfallgruppen Sonderabfall [S] und andere kontrollpflichtige Abfälle [ak, akb]. In der Liste des UVEK werden die Abfälle in Branchen unterteilt. Sonderabfälle müssen dreimonatlich und ak-Abfälle jährlich dem Bund via www.veva-online.admin.ch gemeldet werden.

Sonderabfälle dürfen weder vermischt noch verdünnt werden, um in eine Klasse mit weniger strengen Vorschriften zu gelangen. Ausnahmen sind in Art. 5 der VeVa-Verordnung beschrieben.

Beim Transport von Sonderabfällen und anderen kontrollierbaren Abfällen mit Begleitscheinpflicht muss jeweils pro Abfallart ein Begleitschein mitgeführt werden, sofern jeweils mehr als 50 kg inklusive Gebinde vorliegt. Das Entsorgungsunternehmen muss die Mengen im VeVa-online rückmelden und dem Abgeber eine Kopie aushändigen. Diese muss 5 Jahre aufbewahrt werden. Detaillierte Informationen zum Ausfüllen des Begleitscheines finden Sie im Anhang 1 Abs.1 der VeVA.

Als Abgeber gilt das Unternehmen, welches die Abfälle abtransportieren lässt. Bei kleineren Baustellen kann das Bauunternehmen als Abgeber auftreten. Abgeber-Betriebsnummern können gratis beim Amt für Umwelt gelöst werden.

Entsorgungsunternehmen benötigen vom Amt für Umwelt eine Bewilligung zur Abnahme von Sonderabfällen und  anderen kontrollpflichtigen Abfällen. Diese wird für maximal 5 Jahre ausgestellt. Das Entsorgungsverfahren muss dem Stand der Technik entsprechen.

Begleitscheine

Begleitscheine können entweder direkt im veva-online oder als Papierversion ausgefüllt werden. Die Begleitscheine können im Shop Bundespublikationen für Privatkunden bestellt werden.

Falls über längere Zeit der gleiche Abfall entsorgt werden muss, besteht die Möglichkeit, einen Sammelbegleitschein zu nutzen (siehe VeVa, Anhang 1, Abs. 2).

Export von Abfällen

Sofern der Abfall nicht auf der grünen Liste gemäss Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung steht, muss vom Bund eine Bewilligung für den Export erteilt werden (Notifizierungsverfahren).

Der Kanton verlangt eine ergänzende Vereinbarung mit dem Exporteur. Der Aufwand des Amtes für Umwelt wird gemäss Gebührentarif verrechnet.

Kantonsaufgaben

  • Regelmässige Kontrolle der Sonderabfall- und ak-Abfall-Einträge im veva-online
  • Erstellung der VeVA-Bewilligung für Entsorgungsunternehmen
  • Erteilen von VeVA-Abgebernummern

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35