Inhalt

Energie

Bauten und Anlagen

 

Bauten, Anlagen oder Teile davon sowie damit zusammenhängende Ausstattungen und Ausrüstungen (Haustechnik) sind derart zu erstellen, zu betreiben und zu unterhalten, dass eine sparsame und rationelle Energieverwendung gewährleistet ist.

Kontrollpunkte

  • Stimmen die Wärmedämmprodukte (Materialstärken, Lambda-Werte) sowie die Fenster (Verglasungsart, Materialisierung Glasabstandhalter, U-Werte) mit dem bewilligten Energienachweis überein?
  • Entspricht der installierte Wärmeerzeuger sowie die Wärmeverteilung dem bewilligten Energienachweis?
  • Sind Vorbereitungsarbeiten für Beschattungssysteme zur Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes ersichtlich (z.B. Nischen/Montageinlagen für Raffstoren bzw. Fensterläden)?

Weiterführende Unterlagen

  • Energienachweis Basisformular, technische Formulare und zugehörige Vollzugshilfen (EN-1 bis EN-16)
  • SIA-Normen gemäss geltendem Recht (kEnG / kEnV)

»» Link zur Rubrik Energie > Bauten und Anlagen
»» Link zur Rubrik Energie > Recht und Vollzug > Erlasse

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35