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Bewilligungsverfahren und Aufgabenteilung

Bauten und Anlagen mit Auswirkungen auf Umwelt und Gewässer brauchen eine umwelt- und gewässerschutzrechtliche Bewilligung. Diese wird normalerweise im Rahmen eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens gemäss kantonalem Baugesetz erteilt.

Baugesuche sind bei der Gemeinde einzureichen. Die Umwelt- und Gewässerschutzaspekte eines Gesuches werden entsprechend den Kompetenzregelungen im kantonalen Baugesetz und im Umweltschutzgesetz entweder durch die Gemeinde oder das Amt für Umwelt bearbeitet. Der umwelt- und gewässerschutzrechtliche Entscheid wird abschliessend durch die Gemeinde - zusammen mit den weiteren notwendigen Entscheiden aus anderen Fachbereichen - dem Gesuchsteller eröffnet.

Baugesuchsverfahren

Die Erstellung, Umnutzung etc. von Bauten und Anlagen ist grundsätzlich bewilligungspflichtig. Die Gesuche sind bei der Gemeinde einzureichen und werden dem Amt für Umwelt weitergeleitet. Bei Projekten, die einer spezialrechtlichen Bewilligung im Sinne des Umwelt- und Gewässerschutzes bedürfen, ist das Amt für Umwelt möglichst frühzeitig zu kontaktieren.

»» Link zum Baukoordinationsdienst: Baugesuchsformulare

Umweltverträglichkeitsprüfung

Bei Grossprojekten ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Die Anlagetypen mit Pflicht zur UVP werden vom Bundesrat in der entsprechenden Verordnung (UVPV) bezeichnet. Sämtliche übrigen Bauvorhaben müssen - auch ohne den formellen Rahmen der UVP - der Umweltgesetzgebung des Bundes entsprechen.

»» Link zur BAFU-Themenseite: "Umweltverträglichkeitsprüfung"

Aufgabenteilung Gemeinden - Kanton

Gemeindeaufgaben

  • Beratung von Bauherren und Unternehmungen
  • Beurteilung von Entsorgungskonzepten und Installationsplänen
  • Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Baufachleute
  • Kontrolle der umweltrelevanten Auflagen während der Bauphase und Anordnen von Massnahmen zum Schutz der Umwelt
  • Einleitbewilligung für verschmutzte Baustellenabwässer in die Kanalisation
  • Bauabnahmen
  • Erste Anlaufstelle für Lärm und Staub

Kantonsaufgaben

  • Beratung von Gemeinden, Bauherren und Unternehmungen
  • Durchführung von Informationsveranstaltungen für Baufachleute und Gemeindebaubehörden
  • Stichprobenkontrollen auf Baustellen und Bauabnahmen bei spez. Vorhaben
  • Bewilligung für das Versickernlassen oder Ableiten von Baustellenabwässern in ein Gewässer
  • Anordnung von Massnahmen bei (drohenden) Umweltverschmutzungen

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35